Vorgehen bei Rücklastschriften

Liebe Bürgerinnen,
Liebe Bürger,

in der letzten Zeit kommt es vermehrt vor, dass die Kasse Rücklastschriften verbuchen muss.
Zur nicht eingelösten Abbuchung werden, je nach Bank des Schuldners, sogenannte Rücklastschriftgebühren seitens der Bank in Rechnung gestellt.

Diese Rücklastschriftgebühren können nicht durch die Gemeinde Röttenbach übernommen werden, weshalb die Bürgerin/ der Bürger eine Mitteilung der offenen Forderung inklusive Rücklastschriftgebühren seitens der Gemeindekasse erhält.

Wir möchten Sie bitten von Nichtzahlung der Rücklastschriftgebühren abzusehen und den kompletten offenen Forderungsbetrag zu begleichen.

Werden die Rücklastschriftgebühren nicht mitgezahlt, sehen wir uns gezwungen weitere kostenpflichtige Schritte einzuleiten.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, zögern Sie nicht unsere Kassenverwalterin, Nadine Gumbert, zu kontaktieren.

 

Herzlichen Dank
Ihre Kassenverwaltung