Das Wichtigste
Mindestalter: 10 Jahre
Höchstalter: Vollendung des 18. Lebensjahres
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten grundsätzlich den Fischereischein auf Lebenszeit.
Auf Antrag ist jedoch ein Jugendfischereischein möglich (berechtigt jedoch nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers, auch wenn die Prüfung bestanden ist).
Gebühren
Gebühr: 5,00 EUR
Fischereiabgabe:
10 – 18 Jahre: 10,00 EUR
15 – 18 Jahre: 7,50 EUR
16 – 18 Jahre: 5,00 EUR
17 – 18 Jahre: 2,50 EUR