Namenserklärung
Das Wichtigste
Namenserklärung für Ehegatten und Lebenspartner
Alle nachstehend genannten Möglichkeiten gelten auch für Lebenspartnerschaften.
- Namenserklärung bei Eheschließung (Inland)
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird das Paar über alle Möglichkeiten der Namensführung nach deutschem oder ausländischem Recht informiert.
- Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach Eheschließung in Deutschland
Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist und die Ehe noch besteht, kann die gemeinsame Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens nachgeholt werden.
- Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach Eheschließung im Ausland
Wenn Sie bei der Eheschließung im Ausland keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen konnten, kann diese Erklärung nachträglich beim Standesamt abgegeben werden.
- Hinzufügen eines Namens zum Ehenamen
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht gemeinsamer Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen hinzufügen (voranstellen oder anfügen), sofern der Ehename nicht aus mehreren Teilen besteht. Besteht der hinzuzufügende Name aus mehr als einem Teil, kann nur ein Teil dieses Namens hinzugefügt werden.
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
Die Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen kann widerrufen werden; eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich.
- Wiederannahme eines früheren Namens
Ein Ehegatte, der einen Ehenamen führt, kann nach Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen wieder annehmen. Kinder aus dieser Ehe, die den Ehenamen als Geburtsnamen führen, können sich der Namensänderung nicht anschließen.
- Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach Eheschließung in Deutschland
Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist und die Ehe noch besteht, kann die gemeinsame Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens nachgeholt werden.
- Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach Eheschließung im Ausland
Wenn Sie bei der Eheschließung im Ausland keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen konnten, kann diese Erklärung nachträglich beim Standesamt abgegeben werden.
- Hinzufügen eines Namens zum Ehenamen
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht gemeinsamer Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen hinzufügen (voranstellen oder anfügen), sofern der Ehename nicht aus mehreren Teilen besteht. Besteht der hinzuzufügende Name aus mehr als einem Teil, kann nur ein Teil dieses Namens hinzugefügt werden.
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
Die Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen kann widerrufen werden; eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich.
- Wiederannahme eines früheren Namens
Ein Ehegatte, der einen Ehenamen führt, kann nach Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen wieder annehmen. Kinder aus dieser Ehe, die den Ehenamen als Geburtsnamen führen, können sich der Namensänderung nicht anschließen.