Friedhofsverwaltung

Luftaufnahme Röttenbach Friedhof
Grabstätten

Grabarten
Für eine Bestattung auf unserem gemeindlichen Friedhof können verschiedene Grabarten ausgewählt werden:

  • Einzelgrab einfach- oder doppeltief (1 bis 2 Belegungen + 2 Urnen)
  • Doppelgrab einfach- oder doppeltief (2 bis 4 Belegungen + 4 Urnen)
  • Urnengrab (4 Urnen)
  • Baumbestattung (2 Urnen)
  • Wiesengrab (2 Erdbestattungen und 2 Urnen)
  • Naturgrabstätten (Gemeinschaftsgrab für Urnen)
  • Grabstätten für Sternenkinder 

Anonyme Bestattungen sind nicht möglich.
Die Vergabe der Grabstätten erfolgt der Reihe nach. Ein Grabrecht kann nur im Sterbefall erworben werden.
Die Friedhofsverwaltung berät und hilft Ihnen bei der Wahl der Grabstätte.

Grabrecht

Das Grabrecht besteht bei Erdbestattungen für die Dauer von 20 Jahren und bei Urnenbestattungen für die Dauer von 5 Jahren und kann nach Ablauf dieser Frist verlängert werden.

Grabanlagen können nur mit schriftlicher Genehmigung der Friedhofsverwaltung errichtet oder geändert werden.

Die Standsicherheit des Grabmals wird einmal jährlich durch einen Sachverständigen geprüft. Der Grabrechtsinhaber ist für die Standsicherheit des Grabmals verantwortlich.

Bestattung

Anmeldung Sterbefall
Der Todesfall ist neben der Anzeige beim Standesamt immer auch bei der Friedhofsverwaltung anzuzeigen, da vor einer Bestattung geprüft werden muss:

  • Ist eine Bestattung auf dem gemeindlichen Friedhof möglich?
  • Welche verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung gibt es?
  • Liegt bereits ein Nutzungsrecht an einem Grab vor?
  • Steht ein belegungsfähiges Grab zur Verfügung?
  • Muss ein Grabrecht neu erworben werden?

Auch Fragen zu den Kosten und der Gestaltung der Grabstätte können vorab besprochen werden.

Bestattung
Die für eine Bestattung notwendigen Dienstleistungen wie Grab ausheben, verschalen, Glocken läuten, Kränze und Schalen auf das Grab legen usw. werden auf unserem Friedhof durch einen externen Dienstleister, das Bestattungsinstitut Riegler GmbH, Greiendorfer 11, 91315 Höchstadt a. d. Aisch ausgeführt und separat durch den Dienstleister in Rechnung gestellt.

Die Wahl des Bestatters steht Ihnen frei. Es besteht keinerlei Verpflichtung ein bestimmtes Bestattungsunternehmen zu beauftragen.

Formulare/Downloads/Gebühren

Hier können Sie die Satzungen und den Übersichtsplan einsehen:

Kontakt

Ina Mitschke

Friedhofsverwaltung - Straße und Verkehr - Datenschutzbeauftragte

Tel.: 09195 / 94 90-22
Fax: 09195 / 94 90-24
Büro: Rathaus OG

Gemeinde Röttenbach
Ringstraße 46
91341 Röttenbach

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