Die Kindertagesstätte besteht aus drei Kindergartengruppen und drei Krippengruppen.
Hauptstraße 20
91341 Röttenbach
Tel: 09195 / 2757
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Trägers:
www.kiga-st-mauritius-roettenbach.de
Die Kindertagesstätte besteht aus drei Kindergartengruppen und drei Krippengruppen.
Hauptstraße 20
91341 Röttenbach
Tel: 09195 / 2757
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Trägers:
www.kiga-st-mauritius-roettenbach.de
Das Kinderhaus besteht aus drei Kindergartengruppen, zwei Krippengruppen sowie einem Hort.
Wallweg 11
91341 Röttenbach
Tel: 09195 / 4095
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Trägers:
www.kinderhaus-roettenbach.de
Die Interims-Kita besteht aus zwei Kindergartenruppen und zwei Krippengruppen.
Jahnstraße 22
91341 Röttenbach
Telefon: 0151/74434730
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Trägers:
www.kinderzentren.de/roettenbach-kita-kiku-kinderland/
Der Gemeinde Röttenbach liegt eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung sehr am Herzen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, können Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind ausschließlich über unser Online-Verfahren anmelden. Der familienfreundliche Vorgang ist sicher, bequem und ermöglicht den Familien zeitnah und transparent informiert zu werden.
Für unsere kleinen Kinder stehen in Röttenbach insgesamt drei Träger zur Verfügung. Die katholische Kindertagesstätte St. Mauritius, das Evangelische Montessori Kinderhaus und die Kita KiKu Kinderland. Außerdem steht für Schulkinder der Hort im Montessori Kinderhaus zur Verfügung.
Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung in der Grundschule läuft über den Fachbereich: Familie, Bildung & Soziales.
Wir empfehlen Ihnen, sich die einzelnen Einrichtungen vor der Anmeldung im Vorfeld anzuschauen. Am Tag der offenen Tür haben Sie die Möglichkeit, die einzelnen Einrichtungen und ihre Konzepte kennen zu lernen und bekommen einen ersten Eindruck. Die Termine finden Sie auf der Homepage der einzelnen Einrichtungen.
Hinweise:
Kinder, die bereits in einer Einrichtung die Krippe besuchen und nur hierfür einen Vertrag haben, müssen auch wenn es die gleiche Einrichtung ist, für einen Kindergartenplatz über das Kitaplatz-Portal angemeldet werden.
Wann? | Was? |
Ende September/Anfang Oktober | Tage der Offenen Tür zur Besichtigung der Einrichtungen |
Bis spätestens 15.01. | Anmeldezeitraum Der Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung innerhalb der Anmeldefrist ist für die spätere Platzvergabe nicht ausschlaggebend! |
Ab 01.03. | Erste Platzvergabe durch Einrichtungen |
Erste Märzwoche | Zusagen der Einrichtungen an die Eltern Eltern, die hier keine Rückmeldung erhalten, können noch in der zweiten Platzvergabe einen Platz bekommen |
2 Wochen nach Zusagen der Einrichtungen (2. und 3. Märzwoche) |
Rückmeldefrist der Eltern Eltern müssen das Platzangebot innerhalb von 2 Wochen bestätigen oder ablehnen. Hinweis: Bei freiwilligem Ablehnen eines angebotenen Platzes ist der Rechtsanspruch trotzdem erfüllt! |
Nach Ablauf der Rückmeldefrist der Eltern (Ende März) |
Zweite Platzvergabe durch Einrichtungen Mit der zweiten Platzvergabe werden auch die Zusagen der Einrichtungen an die Eltern versendet |
2 Wochen nach zweiter Platzvergabe (Ende März/Anfang April) |
Rückmeldefrist der Eltern Analog zur ersten Rückmeldefrist |
Nach Ablauf der zweiten Rückmeldefrist der Eltern (Mitte/Ende April) |
Absage durch die Gemeinde Absage an alle Eltern, die auch nach dem zweiten Rückmeldezeitraum keinen Platz bekommen haben |
Schritt 1: Anmelden im Bayern ID Bürgerkonto
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung. Um Ihre Bedarfsanmeldung verschicken zu können, benötigen Sie ein Bayern ID Bürgerkonto, in welchem Sie EINGELOGGT sein müssen. Wenn Sie sich auf der Kitaplatz-Bedarfsanmeldung Seite befinden, gehen Sie oben rechts auf »Hier Anmeldung Bayern ID« und melden Sie sich an oder führen Sie eine Registrierung durch. Klicken Sie anschließend im Navigationsmenü erneut auf »Kitaplatz«, scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf »Weiter«.
Kitaplatz - Bedarfsanmeldung
Schritt 2: Bedarfsanmeldung
Legen Sie die Reihenfolge Ihrer Wunscheinrichtungen fest und geben Sie alle notwendigen Daten ein. Sie müssen 3 Einrichtungen favorisieren. Sollten Sie weniger Einrichtungen auswählen, ist das Absenden Ihrer Bedarfsanmeldung nicht möglich. Nach Versand des Antragsformulars erhalten Sie eine elektronische Bestätigung in Ihrem Bürgerkonto E-Mail-Postfach.
BITTE BEACHTEN: Es sind keine Änderungen nach Abschicken Ihrer Anmeldung mehr möglich.
Eine Bedarfsanmeldung innerhalb des Kita-Piloten kann nur in EINER Gemeinde gleichzeitig erfolgen. Ob Sie Ihr Kind in einer anderen Kommune angemeldet haben, erkennen Sie an der Fehlermeldung „Ihr Datensatz existiert bereits“. Um Ihre Anmeldung zu archivieren, informieren Sie Ihre Sitzgemeinde.
Schritt 3: Bestätigung der Platzzusage
Sobald die Anmeldefrist vorbei ist (siehe: Ablauf der Platzvergabe), erhalten Sie die Vergabeinformation in Ihrem Bürgerserviceportal-E-Mail-Postfach und können die Vertragserstellung in der Einrichtung vor Ort vornehmen. Sie erhalten nach Platzzusage eine Frist von 14 Tagen, um den Kitaplatz zu bestätigen. Sollten Sie sich in dieser Zeit nicht zurückmelden, wird der Kitaplatz anderweitig vergeben und Sie verwirken Ihren Rechtsanspruch. Sollten Sie keine Platzzusage bekommen, erhalten Sie bis spätestens Ende April eine Absage von der Gemeinde.
Bitte lesen Sie die folgenden FAQs zur Vermeidung von Missverständnissen aufmerksam durch.
Tel.: 09195 / 94 90 - 0 oder -18
Fax: 09195 / 94 90-13
Rathaus: Sekretariat EG
Gemeinde Röttenbach
Ringstraße 46
91341 Röttenbach