Stromversorgung

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Sehr geehrte Stromkundinnen, sehr geehrte Stromkunden,
anbei erhalten Sie wichtige Informationen zur Neuausrichtung der Gemeindlichen Stromversorgung Röttenbach.

Falls Sie noch keinen Brief erhalten haben sollten, wird Ihnen dieser in den nächsten Tagen zugestellt.


Sehr geehrte Stromkundinnen, sehr geehrte Stromkunden,
die Gemeindliche Stromversorgung (GSR) musste aufgrund der rechtsaufsichtlichen Beanstandung von einem Regiebetrieb in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden.
Alle damit einhergehenden Veränderungen/ Informationen finden Sie hier - insbesondere unter Info für Stromkunden ab 2021!


Strom Vertrieb

Info für Stromkunden ab 2021

Sehr geehrte Stromkundinnen, 
sehr geehrte Stromkunden,

ich möchte mich heute an Sie wenden, um Sie über wichtige Veränderungen innerhalb der Gemeindlichen Stromversorgung Röttenbach zu informieren.

In den zurückliegenden Jahren konnten Sie sich als unsere Kundinnen und Kunden immer auf uns, als verlässlichen Partner, mit einer fairen Preisgestaltung und guten Produktkonditionen verlassen. So soll dies auch in Zukunft sein. Gerade vor diesem Hintergrund ist es uns wichtig, Sie auch auf unserem neuen Weg mitzunehmen und Sie zu informieren.

Schauen wir auf die zurückliegenden Jahre, so hat sich der Strommarkt - insbesondere seit der Liberalisierung - stark verändert. Wir standen vor zahlreichen Herausforderungen, sei es nun beim Stromprodukt selbst, bei der Netzsicherheit oder aber auch bei umfangreichen neuen gesetzlichen Anforderungen und die damit verbundenen zahlreichen Regularien, die es zu meistern galt.

Unser geschätzter und einziger Mitarbeiter für den Stromvertrieb Herr Georg Götz – der sich durch all diese massiven Veränderungen in den letzten Jahrzehnten entwickelt und diese in Röttenbach u.a. mit dem BKPV umgesetzt hat – wird uns nach 40 Jahren durch Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verlassen. Damit standen wir vor der Fragestellung, wie wir weiterhin eine zukunftsorientierte, ausfallsichere, moderne Stromversorgung rechtskonform sicherstellen können. Hierzu hat die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten geprüft und mögliche Lösungsansätze entwickelt.

Im Ergebnis haben wir uns dazu entschlossen, dass wir diese Aufgabenstellung, ab 01. Januar 2021 zunächst für die nächsten beiden Jahre, gemeinsam in einer engen und guten Nachbarschaft mit dem städtischen Kommunalunternehmen der Stadt Baiersdorf und der Kommunalen Wirtschaftsberatung der Kanzlei Dr. Storg realisieren zu wollen. Interne Verwaltungs-, Finanz- und Steuerprozesse, wie aber auch Strom-Marktprozesse werden über Dienstleistungsvereinbarungen extern in diesem Verbund rechts- und ausfallsicher durchgeführt.

Was bedeutet dies für Sie als unsere Kunden?
Sie sollten im täglichen Ablauf keine Veränderung spüren! Die Gemeindliche Stromversorgung Röttenbach wird zum Eigenbetrieb fortentwickelt und bleibt eigenständig innerhalb der Gemeinde Röttenbach und ist somit auch weiterhin Ihr Vertragspartner und Ihr Ansprechpartner.

Die Entscheidungen „rund um den Strompreis" oder aber auch die künftige Fortentwicklung der Gemeindlichen Stromversorgung werden in Röttenbach und durch Röttenbacher Gemeinderätinnen und Gemeinderäte innerhalb des künftigen Eigenbetriebes entschieden. Der Strompreis für das Jahr 2021 ist bereits beschlossen – siehe Preisblatt - und bleibt unverändert stabil.

Niccolò Machiavelli sagte einmal: „Eine Veränderung hält die Tür offen, damit auch die anderen Veränderungen eintreten können" ... ich denke insbesondere im Hinblick auf das hochdynamische Umfeld des Strommarktes mit allen aktuellen und neuen Aufgabenstellungen in Bezug auf erneuerbare Energien, intelligente und smarte Strom-Steuerungsprozesse, wie auch eine dezentrale Energieproduktion vor Ort und deren Speicherung, neue Mobilitätsformen und Antriebsarten bedeuten für uns – auch in den kommenden Jahren - eine ständige Veränderungsbereitschaft, um die Zukunft positiv gestalten zu können.

Für etwaige Rückfragen hierzu stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße

Ihr Ludwig Wahl
Erster Bürgermeister

Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer jährlichen Stromrechnung erhalten Sie jeweils auch das Stromkennzeichen unseres Unternehmens bzw. des von Ihnen bezogenen Stromproduktes. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen kurzen Erklärfilm (dreieinhalb Minuten) über Stromkennzeichnung,Ökostrom und Herkunftsnachweise zur Verfügung gestellt. Darin wird diese wichtige jährliche Verbraucherinformation über Ihren Strombezug auf ansprechende Weise näher erläutert.
Den Kurzfilm können Sie hier ansehen:

Herkunftsnachweise fuer erneuerbare Energien

Das Umweltbundesamt freut sich sehr, wenn Sie im Anschluss an den Kurzfilm noch 3 Fragen zum Thema Strombezug unter:

Umfrage zum Film des Herkunftsnachweisregisters

beantworten, um das Zusammenwirken von Produktion, Erfassung und Kennzeichnung von Ökostromprodukten noch verbraucherfreundlicher gestalten zu können.
Besten Dank für Ihr Interesse und Ihre Mitwirkung!

Ansprechpartner

Tel.: 09195 / 9490-23

Ansprechpartner:
Philipp Andrasch
– Kundenservice u. Einspeiseabrechnung
Felix Bayer – Kundenservice u. Mahnwesen
Sonja Denk – Kundenservice u. Abrechnung Sondervertragskunden (RLM-Kunden)
Katja Hammerl – Zahlungsverkehr

Geschäftszeiten:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Zusätzlich zur Erreichbarkeit der Gemeindlichen Stromversorgung per Telefon steht Ihnen in der Regel immer Montag und Donnerstag vormittags (zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr) Frau Denk bei uns im Rathaus für Fragen zur Verfügung.

Büroanschrift:
Stadtwerke Baiersdorf KU
Am Anger 5
91083 Baiersdorf

Postanschrift:
Gemeinde Röttenbach
Stromversorgung
Ringstraße 46
91341 Röttenbach

Bei Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail

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Strom Netz

PV-Anlagen

Das F1, F2 sowie das Datenblatt Stromspeicher wurden aufgrund einer Novilierung der VDE-AR-N 4105 ungültig. Hierzu bitte absofort das Dokument "VDE-AR-N 4105 - Anhang E 1-9" verwenden.

  • F.1 - Inbetriebsetzungsprotokoll - zurückgezogen
  • F.2 - Datenblatt Erzeugungsanlagen - zurückgezogen
  • Datenblatt Stromspeicher - zurückgezogen

Die Einverständniserklärung muss zu jedem Antrag/Vorgang ausgefüllt und unterschrieben mit abgegeben werden.
Einverständniserklärung personenbezogener Daten - pdf
Informationen zu Balkonkraftwerken / Mini-PV Anlagen < 600 Watt

Wichtige Informationen rund um steckerfertige PV-Anlagen

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Vermehrt erreichen uns Anfragen zu Balkonkraftwerken oder Mini-PV-Anlagen hinsichtlich der zu beachtenden Regeln und Prozeduren. Nachfolgend möchten wir Ihnen grundlegende Informationen zu Verfügung stellen, um einen regelkonformen und vor allem einen sicheren Betrieb dieser Kleinstanlagen gewährleisten zu können:

Beschaffenheit von Steckdosen und Elektroleitungen:

Haushaltsübliche Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen. Das Bedeutet, wenn ein bestehender Stromkreis genutzt werden soll, muss dieser durch eine Elektrofachkraft geprüft werden, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Eventuell muss hier die vorhandene Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und somit vor Brandgefahr zu schützen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.

Anmeldung beim Stromversorger und im Marktstammdatenregister:

Steckerfertige PV-Anlagen müssen der Niederspannungsanschlussverordnung zufolge denselben Anmeldeprozess durchlaufen, wie es andere PV-Anlagen auch müssen. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) ist über www.marktstammdatenregister.de zur erreichen. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105), ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und somit bei der Stromversorgung Röttenbach erforderlich, hierzu dient das Formular „Geplanter Anschluss einer Photovoltaikanlage“.

Besonderheiten zum Stromzähler:

Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss immer ein Zweirichtungszähler genutzt werden. verschiedenste Gründe machen diese Vorgabe notwendig. Der Wichtigste ist dabei: Wird z.B. durch eine PV-Anlage im Privathaushalt selbst erzeugter Strom ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich ein klassischer Zähler rückwärts. Dabei verhält es sich jedoch wie bei der Manipulation von Kilometerzählern im PKWs: Die erbrachte Leistung wird unterschlagen. Auch ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist hier nicht ausreichend, da eingespeisten Energiemengen stets erfasst werden müssen. Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss also immer ein Zweirichtungszähler genutzt werden.

 

Herzliche Grüße,

Ludwig Wahl - Erster Bürgermeister                               

Norbert Güthlein - Gemeindliche Stromversorgung

Christian Adami - Techn. Bauamt & Umwelt und Klima

Wie groß ist der Nutzen einer 600 Watt Mini-PV Anlage?

Anders als bei PV-Anlagen, welche durch Fachfirmen installiert werden und im Durchschnitt für Röttenbach bei ca. 8 bis 9 kWp je Anlage liegen, deckt eine Steckerfertige PV-Anlage zunächst nur die eigene die Grundlast in Abhängigkeit der Sonnenstunden an Strombedarf. Aktuell dürfen diese steckerfertigen Anlagen gedroßelt mit max. 600 Watt betrieben werden.

Ob sich ein Balkonkraftwerk auch für Sie als Endverbraucher lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

1. Was sind meine (Dauer-) Verbraucher im Haushalt? - Ermitteln der Grundlast!

2. Welchen Strombezug an Kilowattstunden im Jahr habe ich?

3. Wie ist die Lage zur Aufstellung - Ausrichtung des Gebäudes? - Montageort?

4. Ist die Elektroinstallation im Haus / in der Wohnung überhaupt für die Stromerzeugung ausgelegt?

5. Bei Mehrfamilienhäusern (unabhängig ob Eigentümer oder Mieter) sollte zusätzlich im Vorfeld die Errichtung durch die Eigentümerversammlung abgestimmt sein.

Sind die Grundlagen erst einmal bekannt, empfiehlt sich vor Umsetzung des Vorhabens den vorraussichtlichen Nutzen nachzurechnen. Hierzu lohnt ein Blick in den herstellerunabhängigen Ertragsrechner der "Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin":

https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/

Abschließend ist bei den aktuell am Markt angebotenen Anlagen neben dem Preis vorallem auf den Lieferumfang zu achten, da oftmals günstige Anlagen beispielsweise ohne Montageset angeboten werden. Da es für steckerfertige PV-Anlagen keine Einspeisevergütung gibt und sich die Amortisation anhand des tatsächlichen Nutzens berechnet, lohnt der Vergleich und die Prüfung verschiedener Anbieter und Angebote im Vorfeld auf lange Sicht.

Ansprechpartner

Norbert Güthlein

Stromversorgung

Tel.: 09195 / 94 90 19
Fax: 09195 / 94 90 13
Büro: Rathaus EG

Gemeinde Röttenbach
Ringstraße 46
91341 Röttenbach

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich!

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Strom Messstellenbetrieb

Preisblatt

Preisblatt


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Informationen

Eckdaten
  • Zu unseren Stromkunden gehören insgesamt 2691 Haushalte. 94% der Haushalte in Röttenbach. Davon beziehen 92,5 % den Tarif „Röttenbach Spezial", 0,5 % den Tarif „Röttenbach Naturstrom Wasserkraft" und 1 % den Tarif „Röttenbach Naturstrom Öko".
  • Der Gesamtstromverbrauch im Jahr liegt bei etwa 12.500 000 kWh.
  • Die erzielten Gewinne werden unseren Haushalten zugeführt und dienen somit dem Allgemeinwohl, also Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern.

Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022
Stromkunden müssen bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage hat abschließend den Bundesrat passiert und ist in Kraft getreten. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben.

Mit dem Gesetz senken die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beitrag „EEG-Umlage fällt weg" der Bundesregierung!

Einspeisungen nach dem EEG

Energiewende, Regenerative Energie

Im Versorgungsgebiet der Stromversorgung Röttenbach sind derzeit 172 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1415 kWp (Kilowattpeak) installiert.

Im zurückliegenden Abrechnungszeitraum wurden hierüber ca. 1.200.000 kWh erzeugt. Dies entspricht dem Jahresstromverbrauch von rund 300 Durchschnittshaushalten (4 Personen).

Um unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, setzt die Gemeinde Röttenbach unter anderem auch auf eine CO2 neutrale Mobilität. Unser Ziel ist es, die Dienstfahrzeuge kontinuierlich – soweit als möglich – auf Elektrofahrzeuge umzustellen. Mit dem Einsatzfahrzeug unseres technischen Betriebsleiters haben wir begonnen. Die Akkus dieses Fahrzeuges werden über eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Stromspeicher geladen. Das Dienstfahrzeug für die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung ist ebenfalls ein E-Fahrzeug.

Bild Elektrofahrzeug der Gemeinde Röttenbach
Elektrofahrzeug der Gemeinde Röttenbach

Einspeisevergütungen

Straßenbeleuchtung / Verbrauchsreduzierung durch LED

Durch die bisher vorgenommene Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED-Leuchtkörper konnte im Vergleich von 2008 zum Jahr 2016 eine Ersparnis von knapp 14.000 € Stromkosten erzielt werden.

In Röttenbach wurden bereits 351 Leuchtpunkte auf LED umgerüstet. Aktuell haben wir noch rund 180 Leuchten, die umgerüstet werden müssen.

Alle kommunalen Liegenschaften wurden bereits auf Naturstrom Öko umgestellt.

Da der Naturstrom Öko nicht teurer als der normale Strom ist, ist dies eine gute Alternative für alle umweltbewußten Bürgerinnen und Bürger.

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Elektromobilität

Die Stromversorgung Röttenbach ist Mitglied im Ladeverbund Franken+(Elektromobilität)
Informationen finden Sie unter: www.solid.de

Kurzanleitung der Ladestationen auf dem Rathausplatz


Energiewende, Regenerative Energie – E-Mobilität

Im Versorgungsgebiet der Stromversorgung Röttenbach sind derzeit 172 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1415 kWp (Kilowattpeak) installiert.

Im zurückliegenden Abrechnungszeitraum wurden hierüber ca. 1.200.000 kWh erzeugt. Dies entspricht dem Jahresstromverbrauch von rund 300 Durchschnittshaushalten (4 Personen).

Um unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, setzt die Gemeinde Röttenbach unter anderem auch auf eine CO2 neutrale Mobilität. Unser Ziel ist es, die Dienstfahrzeuge kontinuierlich – soweit als möglich – auf Elektrofahrzeuge umzustellen. Mit dem Einsatzfahrzeug unseres technischen Betriebsleiters haben wir begonnen. Die Akkus dieses Fahrzeuges werden über eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Stromspeicher geladen. Das Dienstfahrzeug für die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung ist ebenfalls ein E-Fahrzeug.

Wir als Gemeindliche Stromversorgung Röttenbach – GSR möchten unseren Beitrag zum Aufbau der Infrastruktur, insbesondere auch für den Individualverkehr für die Elektromobilität leisten.
Diese Verantwortung nehmen wir gerne an und haben uns deshalb dazu entschlossen, bei der Neugestaltung der „Neuen Mitte von Röttenbach" die technischen Voraussetzungen für die Mobilitätswende bereitzustellen. Sie finden auf unserem Rathausplatz sechs 22KW Schnellladepunkte wie auch Ladestationen für insgesamt sechs E-Bikes.

Notfallnummer

Gemeindliche Stromversorgung
- Bereitschaftsdienst -

Die Gemeindliche Stromversorgung ist bei Störungen im Netzgebiet der Stromversorgung Röttenbach täglich 24 Stunden unter folgender Handy-Nr. erreichbar:  0151 - 543 777 33


Bitte beachten Sie:
Unser Bereitschaftsdienst ist nicht zuständig bei Stromunterbrechungen oder Stromstörungen im Haus, sondern nur für die Elektroarbeiten bis zum Hausanschluss bzw. Sicherungskasten.

Bitte wenden Sie sich bei Stromausfall oder Störungen im Haus in diesen Fällen an Ihren Elektrofachbetrieb