Ehefähigkeitszeugnis

Das Wichtigste

Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt und registriert worden ist.

Wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren, welche Unterlagen für die Eheschließung erforderlich sind. Auskünfte kann die deutsche Auslandsvertretung des jeweiligen Landes, aber auch die Konsulate (oder Botschaft) des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.

Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, müssen in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da im Ehefähigkeitszeugnis beide Verlobte namentlich aufgeführt sind, werden auch für beide Verlobte entsprechende Urkunden und Dokumente benötig. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige und ledig, sind die vorzulegenden Unterlagen die gleichen wie bei einer Eheschließung in Deutschland.

War einer der Verlobten bereits verheiratet, ist er im Ausland geboren oder besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit, werden die benötigten Unterlagen bei einem persönlichen Beratungsgespräch im Standesamt mitgeteilt.

Ansprechpartner Standesamt

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