Satzung
Satzung der Gemeinde Röttenbach für den RöAktiv-Seniorenbeirat
Die Gemeinde Röttenbach erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der derzeit gültigen Fassung gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 10.03.2015 die Satzung der Gemeinde Röttenbach für den RöAktiv-Seniorenbeirat wie folgt neu:
Bezeichnung und Aufgaben
Der RöAktiv-Seniorenbeirat unterstützt die Gemeinde in grundsätzlichen Angelegenheiten älterer Mitbürger, insbesondere bei der Planung und Schaffung von Einrichtungen, der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen für Senioren.
Der RöAktiv-Seniorenbeirat ist politisch und konfessionell neutral und unabhängig.
- Der RöAktiv-Seniorenbeirat setzt sich folgende Ziele und Schwerpunkte:
- Förderung der geistigen wie körperlichen Mobilität
- Förderung der Geselligkeit, Angebote von Unternehmungen und Reisen
- Information zu gesundheitlichen, gesellschaftlichen und altersbedingten Themen
- Gegenseitige Hilfe im Alltag für Seniorinnen und Senioren.
- Information über öffentliche und soziale Einrichtungen
- Förderung im Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien
Zusammensetzung
Mitglieder im RöAktiv-Seniorenbeirat sind:
- Drei gleichberechtigte Vorsitzende
- Jeweils die/der Verantwortliche (Leitung) der Angebotsgruppen (z. B. Wandern, RöBus, DigiFit, Seniorencafé, Boule, Mittagstisch, etc.)
- Eine Kassenleitung und zwei Kassenprüfer/innen
- Zwei Mitglieder des Gemeinderates, die vom Gemeinderat berufen werden
- Der Behindertenbeauftragte der Gemeinde Röttenbach, sofern er nicht schon als Mitglied des Gemeinderates berufen ist
- ein/-e Mitarbeiter/- in des Fachbereiches Familie, Bildung & Soziales als Schriftführer/-in
Wahl der Mitglieder
1.Die Gemeinde bittet im Mitteilungsblatt in Form eines offiziellen Aufrufs um schriftliche Vorschläge für die Wahl der Vorsitzenden.Wählbar sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 55. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in Röttenbach haben.
2.Vorschläge können innerhalb von 3 Wochen nach dem Aufruf im Mitteilungsblatt schriftlich (auch per Mail) beim Fachbereich Familie, Bildung & Soziales eingereicht werden.
3.Nach Eingang der Vorschläge überprüft die Gemeinde die grundsätzliche Bereitschaft der Vorgeschlagenen hinsichtlich Annahme des Amtes im Falle ihrer Wahl.
4.a) Sofern genügend Kandidaten vorgeschlagen wurden, die auch ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert haben, beruft die Gemeinde eine Beiratssitzung ein, zu der über das Mitteilungsblatt alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 55. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in Röttenbach haben, eingeladen werden.
4.b) Sofern nicht genügend Kandidaten vorgeschlagen wurden bzw. keine Bereitschaft vorliegt, erfolgt ein nochmaliger Aufruf im Mitteilungsblatt. Wenn trotz zweier Aufrufe nicht genügend Kandidaten vorgeschlagen wurden bzw. keine Bereitschaft vorliegt, können nun Vorschläge auch noch innerhalb der Beiratssitzung unterbreitet werden und stehen dann zur Abstimmung.
5.Im Rahmen der vom Ersten Bürgermeister einberufenen und geleiteten Beiratssitzung werden drei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt. Die durch die jeweiligen Angebotsgruppen bestimmten Vertreter werden in der Beiratssitzung bestätigt. Eine Kassenleitung und zwei Kassenprüfer/innen werden zusätzlich gewählt.
6.Die Wahl erfolgt grundsätzlich in öffentlicher Abstimmung oder aber auf mehrheitlichen Antrag (einfache Mehrheit) in der Beiratssitzung auch geheim.
7.Der RöAktiv-Seniorenbeirat wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt und übernimmt seine Aufgaben in der ersten Beiratssitzung, zu der der erste Bürgermeister einlädt.
8.Die Tätigkeit des RöAktiv-Seniorenbeirates ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine Entschädigung.
Vorsitz und Geschäftsgang
Einer der Vorsitzenden des RöAktiv-Seniorenbeirates ist lt. Satzung des Landkreises Erlangen – Höchstadt Mitglied im Seniorenbeirat des Landkreises.
Die Vorsitzenden bzw. einer der Vorsitzenden beruft den RöAktiv-Seniorenbeirat nach Bedarf oder auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder, mindestens jedoch zweimal jährlich zu Sitzungen ein. Die Termine werden am Anfang des jeweiligen Jahres festgelegt und im Veranstaltungskalender der Gemeinde veröffentlicht.
Die Geschäfte führt der RöAktiv-Seniorenbeirat eigenverantwortlich.
In Angelegenheiten des RöAktiv-Seniorenbeirates stimmen sich der Erste Bürgermeister und die Vorsitzenden des RöAktiv-Seniorenbeirates ab.
Die Vorsitzenden entscheiden in Abstimmung mit dem RöAktiv-Seniorenbeirat in einer Beiratssitzung über die Verteilung des von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Budgets.
Für den Informationsaustausch zwischen Gemeinderat und RöAktiv-Seniorenbeirat sind die beiden berufenen Gemeinderatsmitglieder/Behindertenbeauftragter zuständig.
Ein Sitzungsprotokoll wird zur Information dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung zur Archivierung zugestellt. Jedes Beiratsmitglied erhält ein Protokoll zur Kenntnis. Die Protokollerstellung erfolgt durch die Verwaltung der Gemeinde Röttenbach.
Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, gelten für den Geschäftsgang die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röttenbach, in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend.
Inkrafttreten
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft; gleichzeitig treten die Satzung vom 25.02.04, die 1. Änderung vom 29.07.08 sowie d. 2. Änderung vom 27.03.2015 außer Kraft.
Röttenbach, den 28. August 2025
Gez. Ludwig W a h l
Erster Bürgermeister
