Mitteilungsblatt

Wann und wie oft erscheint das Mitteilungsblatt der Gemeinde Röttenbach?

Erscheinung des Mitteilungsblattes ist wöchentlich und es wird donnerstags durch die Austräger zugestellt.

Was kostet das Mitteilungsblatt?

Das Mitteilungsblatt kostet 8,- € halbjährlich und wird per Lastschrifteinzug im Januar und im Juli des laufenden Jahres eingezogen. Das Bestellformular erhalten Sie im Sekretariat der Gemeinde Röttenbach oder hier zum Download:

Formular für die Bestellung/ Kündigung / Änderung der Adresse oder Kontodaten

Wer kann im Mitteilungsblatt Artikel veröffentlichen?
  • Für Vereine/Institutionen ist die Veröffentlichung von Beiträgen kostenlos.

Ansprechpartner:
Cornelia Möritz

oder 
Christina Müller

Annahmeschluss für die Artikel ist immer Montag der laufenden Woche 10.00 Uhr 

  • Für private Anzeigen wie z. B. Danksagungen, Traueranzeigen, Inserate, etc. wenden Sie sich bitte direkt an die Druckerei.

Druckerei Dennhardt
Schwarzenbacher Ring 5
91315 Höchstadt a. d. Aisch
09193 / 8255
info@dennhardt.net

Belegung 1. Seite Mitteilungsblatt

Für Vereine besteht die Möglichkeit wichtige Vereinsnachrichten oder Einladungen auf der 1. Seite des Mitteilungsblattes zu veröffentlichen.
Hierzu ist es ratsam, sich den Wunschtermin rechtzeitig im Sekretariat reservieren zu lassen.
Bitte wenden Sie sich an Frau Cornelia Möritz (Tel. 94 90 12) oder Frau Christina Müller (Tel. 94 90 17).

Wenn Ihr Wunschtermin möglich ist, benötigen wir ca. 1 Woche vorher einen passenden und fertigen Textvorschlag per Mail an folgende Adresse: cornelia.moeritz@roettenbach-erh.de

Mitteilungsblatt nicht erhalten? Was muss ich tun?

Bitte rufen Sie dazu im Sekretariat der Gemeinde Röttenbach (94 9012 oder 94 9017) an und nennen Sie uns ihren Namen und Adresse, damit wir Ihnen dann den zuständigen Austräger mit den Kontaktdaten nennen können.

Sie möchten das Mitteilungsblatt der Gemeinde austragen?

Dann wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Gemeinde Röttenbach. 
Es besteht hier die Möglichkeit sich in eine Warteliste eintragen zu lassen.
Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Man sollte Donnerstagnachmittag ca. 2 Stunden Zeit haben, damit ein Austragen auch reibungslos verlaufen kann.

Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen

Geburtstage werden ab dem 75. Lebensjahr und Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit veröffentlicht.
Wer dies nicht wünscht, muss sich bitte an das Sekretariat der Gemeinde Röttenbach wenden und dies vormerken lassen, damit es zu keiner Veröffentlichung kommt.


Mitteilungsblatt online lesen

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Dieser Online-Service der Gemeinde ist ausschließlich für Abonnenten des Mitteilungsblattes.
Die jeweils gültigen Zugangsdaten finden Sie auf der ersten Seite des aktuellen Mitteilungsblatts. Oben grün markiert.

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