Förderungen

Soziale Förderungen

Musikalische Förderung

"Röttenbacher Fördermodell für Musikunterricht"
Bezuschussung der Musikschulgebühren von Kindern/Jugendlichen/Auszubildenden/Studenten in der Musikschule Hemhofen, sowie bei anderen Musikschulen, bei Musikvereinen oder privaten Musiklehrern.

Liebe Eltern,
bereits 2017 beschloss der Gemeinderat nach umfassenden Beratungen, sowie mehreren gemeinsamen Besprechungen mit der Gemeinde Hemhofen das "Röttenbacher Fördermodell für Musikunterricht", welches mittlerweile seit dem Schuljahr 2017/2018 gültig war und erneut auch für das künftige Schuljahr 2023/2024 verlängert wurde.
Hauptanliegen und Inhalt des Fördermodells ist eine hundertprozentige Förderung für alle Kinder in der Musikalischen Früherziehung, sowie die Förderung von Musikunterricht in Abhängigkeit des zu versteuernden Einkommens, des Familienstandes und der Kinderzahl. Wesentlich ist aber, dass eine Förderung erfolgt, unabhängig welche Musikschule besucht wird, ob ein privater qualifizierter Unterricht genommen wird oder eine Ausbildung in einem Verein erfolgt.

Im Anhang finden Sie die Antragsformulare sowie die Infoblätter mit den detaillierten Fördervoraussetzungen.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an
Susanne Müller oder Martin Zidlicky wenden.


Ihr
Ludwig Wahl
Erster Bürgermeister

Einkommensabhängiger Zuschuss für den Unterricht bei anderen Musikschulen, Musikvereinen, Privatlehrern:

Infoblatt Andere 2022/2023

Antragsformular 2022/2023

 

Einkommensabhängiger Zuschuss für den Unterricht in der Musikschule Hemhofen:

Infoblatt Musikschule Hemhofen 2023/2024

Antragsformular 2023/2024

 

Kooperation Musikunterricht

In Kooperation mit der Music Academy König bietet die Röttenbacher Blasmusik einen qualifizierten Musikunterricht an. Das Angebot beinhaltet eine umfangreiche Auswahl an Instrumenten.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Röttenbacher Blasmusik.

Auch hier gilt das Röttenbacher Fördermodell für Musikunterricht.

Förderung der Vereinsarbeit

Der Gemeinde Röttenbach ist die Förderung der Vereinsarbeit sehr wichtig, deswegen hat die Gemeinde seit 1998 ein Modell für die Förderung der Vereinsarbeit. Dieses hat sie Jahr für Jahr an die Gegebenheiten angepasst und optimiert.

Alle Richtlinien und Voraussetzungen zur Förderung der Vereinsarbeit in Röttenbach können Sie hier nachlesen.
Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in Röttenbach

„Förderung der Teilnahme von Kindern in Vereinen"
Außerdem bietet die Gemeinde seit 2016 den Röttenbacher Kindern den Anreiz einem Verein beizutreten.
Alle Röttenbacher Kinder erhalten von der Gemeinde im Kalenderjahr ihres 6. Geburtstages einen Gutschein über max. 50,- €. Dieser Gutschein kann mit dem Mitgliedsbeitrag für einen oder mehrere Röttenbacher Vereine verrechnet werden.

Die Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit wurden durch den Beschluss des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 24.11.2021 ergänzt.

SEAL Systems Auslandsstipendium

Die Gemeinde Röttenbach in Kooperation mit SEAL Systems unterstützt Jugendliche, die ins Ausland gehen, um sich dort zu engagieren oder um Erfahrungen zu sammeln.

Für wen ist dieses Stipendium?
Für alle die in Röttenbach ihren Hauptwohnsitz haben und zwischen 14 und 23 Jahre alt sind.

Wie hoch ist die Unterstützung?
Wir möchten mit diesem Stipendium das monatliche Taschengeld aufbessern.
Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gibt es monatlich 150 €. Die Förderung läuft bis max. 12 Monate

Wann läuft die Anmeldung?
Die Bewerbung ist das ganze Jahr über möglich. In der 1. Juniwoche wird das Stipendium von uns vergeben.

Wie kann man sich für das Stipendium bewerben?
Die Art und Weise der Bewerbung ist frei. Denkbar sind
- ein aussagekräftiger Text,
- ein Video
- oder eine andere kreative Bewerbung

Was wird als Gegenleistung erwartet?

Die Gemeinde Röttenbach veranstaltet alle 2 Jahre einen Neujahrsempfang für Bürger, die sich ehrenamtlich in unserer Gemeinde engagieren. Wir möchten, dass an diesem Abend auch die Stipendiaten von ihrem Auslandsaufenthalt berichten und mit Hilfe von Bildern, Filmen o. Ä. einen kurzen Eindruck vermitteln.

 

Schicke deine Bewerbung während der Anmeldephase zusammen mit deiner Einwilligung zur Datenverarbeitung an:

Frank Schulte

Leitung Fachbereich Familie, Bildung & Soziales

Tel.: 09195 / 94 90-50
Mobil 0171 / 69 38 244

Schulstraße 14a
91341 Röttenbach

Büro: Altes Rathaus OG

Termin nach Vereinbarung


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Schultütenprojekt Röttenbach

Schultütenprojekt Röttenbach – ein Projekt für Bürgerinnen und Bürger in akuter Not!

Im Jahr 2010 wurde durch Bürgermeister Ludwig Wahl das sogenannte „Schultütenprojekt" aus der Taufe gehoben.
Grundgedanke dafür war, dass man Familien, denen es finanziell schwerfällt, den Schulanfang ihrer Kinder zu finanzieren, eine Unterstützung von Seiten der Gemeinde Röttenbach zukommen lässt.

Beim Aufbau des Schultütenprojekts war die Theatergruppe Röttenbach federführend, begleitend tätig und hat dieses Projekt finanziell durch Einnahmen aus den jährlichen Theatertagen unterstützt.

Heute gibt es nicht nur Unterstützung für Schulmaterialien, sondern auch Zuschüsse für Schulessen, Klassenfahrten etc., oder allgemein für Familien in einer temporären Krise und Notsituation.

Die Beantragung eines Zuschusses ist einfach und unbürokratisch. Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig und schnell eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung des täglichen Lebens benötigen, wenden sich direkt im Rathaus an den Bürgermeister Ludwig Wahl, in den Kirchengemeinden an die jeweiligen Pfarrer und in der Schule an die Rektorin. Die Ansprechpartner werden so gewählt, dass eine hohe Vertrauensbasis und Anonymität für die Hilfesuchenden gewährleistet ist.

Jeder Cent hiflt! „Denn jeder Cent ist so für etwas Gutes bestimmt und kommt Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Röttenbach zugute, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen"

Wer für das Schultütenprojekt in Röttenbach spenden möchte, kann Beträge auf folgende Konten überweisen:

Raiffeisenbank Seebachgrund:
IBAN: DE77760692020000410314 BIC: GENODEF1HSE

Sparkasse Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach:
IBAN: DE45763500000430200105 BIC: BYLADEM1ERH

Verwendungszweck: Schultütenprojekt

Herzlichen Dank!


Klima Förderungen

Förderung zum Bau von Zisternen

Seit dem Jahr 1999 fördert die Gemeinde den Bau von Zisternen aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen im den Jahren 1998, 2002 und 2004.

  • Der Neubau der Zisterne von mindestens 3 Kubikmetern Fassungsvermögen wird mit 50,-- € pro Kubikmeter, insgesamt jedoch nicht mehr als 500,-- € pro Zisterne in Form eines einmaligen Zuschusses gefördert.

  • Der Antrag auf Bezuschussung ist unbedingt vor dem Bau der Zisterne auf schriftlichen Antrag bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer Nr. 6, Frau Mitschke (09195/90 94 22) zu stellen.

  • Die Überprüfung nach dem Einbau erfolgt durch unseren Klärmeister, Herrn Weber Tel. 09195/21 82, mit dem ein Termin zur Abnahme vereinbart werden muss.

  • Das gesammelte Oberflächenwasser darf auf keinen Fall in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden; es muss auf dem Grundstück verbleiben, das heißt die Regenwasserzisterne darf über keinen Überlauf verfügen.

  • Sofern im Nachhinein festgestellt wird, dass dagegen verstoßen wird, muss der gesamte Zuschuss zurückgezahlt werden.
    Die Gemeinde behält sich Kontrollen aufgrund der Entwässerungssatzung vor.

  • Antragsunterlagen für Zisternen
Förderung Mobilität

Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge (Wallbox):