Sterbefall

Das Wichtigste

Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. 

Ist der Tod in einem Krankenhaus oder Seniorenheim eingetreten, ist die dortige Verwaltung für die schriftliche Anzeige zuständig. Ist der Sterbefall in der Wohnung eingetreten, ist die Anzeige mündlich oder schriftlich von einem beauftragen Bestattungsunternehmen oder mündlich durch einen der nächsten Angehörigen zu erstatten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beurkundung des Sterbefalles ist die Vorlage folgender Dokumente/Unterlagen erforderlich:

Zusätzlich werden benötigt:

Für unverheiratete Verstorbene:

Für verheiratete Verstorbene:

Für verwitwete oder geschiedene Verstorbene:

Urkunden in ausländischer Sprache sind im Original mit einer Übersetzung vorzulegen.
Der Übersetzer muss in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellt und vereidigt sein. Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern stellt das Standesamt zur Verfügung.

 

Gebühren

Beurkundung des Sterbefalles: gebührenfrei

Ausstellen einer Sterbeurkunde: 10 Euro

Ansprechpartner Standesamt

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