Sterbefall
Das Wichtigste
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Ist der Tod in einem Krankenhaus oder Seniorenheim eingetreten, ist die dortige Verwaltung für die schriftliche Anzeige zuständig. Ist der Sterbefall in der Wohnung eingetreten, ist die Anzeige mündlich oder schriftlich von einem beauftragen Bestattungsunternehmen oder mündlich durch einen der nächsten Angehörigen zu erstatten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beurkundung des Sterbefalles ist die Vorlage folgender Dokumente/Unterlagen erforderlich:
- gültiger Personalausweis des Anzeigenden
- Sterbefallanzeige (nur bei schriftlicher Anzeige durch Bestatter, Krankenhaus oder Altenheim)
- Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
- Meldebescheinigung (von Meldebehörde des Hauptwohnsitzes)
Zusätzlich werden benötigt:
Für unverheiratete Verstorbene:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
Für verheiratete Verstorbene:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Eheurkunde der letzten Ehe
Für verwitwete oder geschiedene Verstorbene:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Eheurkunde der letzten Ehe
- Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil
Urkunden in ausländischer Sprache sind im Original mit einer Übersetzung vorzulegen.
Der Übersetzer muss in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellt und vereidigt sein. Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern stellt das Standesamt zur Verfügung.
Gebühren
Beurkundung des Sterbefalles: gebührenfrei
Ausstellen einer Sterbeurkunde: 10 Euro