Örtliche Bauvorschriften und Bebauungspläne
Neben überörtlichen Bauvorschriften wie Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bayerische Bauordnung (BayBO), u.a. gelten im Gemeindegebiet folgende bauplanungsrechtliche- und bauordnungsrechtliche Satzungen und Verordnungen:
Weiterhin gelten in der Gemeinde derzeit 21 Bebauungspläne mit verbindlichen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken. Auskünfte zur möglichen Bebauung einzelner Grundstücke sowie einen Auszug aus dem jeweils gültigen Bebauungsplan erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Bauamtes.
Bebauungspläne in etwas geringerer Auflösung können Sie hier herunterladen:
Ansprechpartner:
André Schuster
Bau- und Liegenschaftsamt
Tel.: 09195 / 94 90-21
Fax: 09195 / 94 90-24
Büro: Rathaus OG
Gemeinde Röttenbach
Ringstraße 46
91341 Röttenbach