Nach Schließung der Wahllokale am 08.10.2023 um 18.00 Uhr treffen in der Wahlzentrale nach und nach die Schnellmeldungen aus den Wahllokalen ein.
Hier können Sie die jeweiligen Schnell-/ und später dann die vorläufigen Endmeldungen einsehen:
Hier finden Sie alle Informationen zu Wahlen und Bürgerentscheiden in Röttenbach.
Nach Schließung der Wahllokale am 08.10.2023 um 18.00 Uhr treffen in der Wahlzentrale nach und nach die Schnellmeldungen aus den Wahllokalen ein.
Hier können Sie die jeweiligen Schnell-/ und später dann die vorläufigen Endmeldungen einsehen:
Hier können Sie sich bezüglich Ihres Widerspruchsrechts der Weitergabe ihrer Meldedaten informieren:
u.a. an Parteien und Wählergruppen
Hier erhalten Sie Informationen zu den Übermittlungssperren
Unter folgenden Links finden Sie am Wahlabend die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021
der Gemeinde Röttenbach:
https://okvote.osrz-akdb.de/OK.VOTE_MF/BTW21/09572149/praesentation/
des gesamten Landkreises Erlangen-Höchstadt:
https://okvote.osrz-akdb.de/OK.VOTE_MF/BTW21/09572000/praesentation/index.html
Alle sechs Jahre wählt Röttenbach einen ersten Bürgermeister und aktuell 16 Gemeinderatsmitglieder. Außerdem erfolgt die Wahl des Landrats und die Wahl der Kreisräte. Bayernweit gehen bei der Kommunalwahl 2020 in 71 Landkreisen und 2.056 Städten, Märkten und Gemeinden die Bürger zur Wahlurne und wählen neue Gemeinderäte, Bürgermeister oder Kreistage.
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten die Europa-Abgeordneten aus ihrem Land. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 26.05.2019 statt.
Die vorläufigen Ergebnisse der eingehenden Schnellmeldungen können Sie nach Ende der Stimmabgabe über die Datenbank des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt abrufen:
Als Vergleich finden Sie hier die Ergebnisse der letzten Europawahl aus dem Jahr 2014:
Hier können Sie die die vorläufigen Endmeldungen einsehen:
Landtag:
Bezirkstag:
Hier finden Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl 2017:
Der Gemeinderat der Gemeinde Röttenbach hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2018 eine Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten (Plakatierungsverordnung) beschlossen.