Wer wird gewählt?
Alle sechs Jahre wählt Röttenbach einen ersten Bürgermeister und aktuell 16 Gemeinderatsmitglieder. Außerdem erfolgt die Wahl des Landrats und die Wahl der Kreisräte. Bayernweit gehen bei der Kommunalwahl 2026 in 71 Landkreisen und 2.056 Städten, Märkten und Gemeinden die Bürger zur Wahlurne und wählen neue Gemeinderäte, Bürgermeister oder Kreistage.
Wann wird gewählt?
Am 08.03.2026. Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Wer darf wählen?
Alle Deutschen sowie Staatsangehörige von anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Röttenbach haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig bis zum 15.02.2026 im Vorfeld der Wahlen verschickt - hier ist auch das jeweilige Wahllokal angegeben, in dem man seine Stimme abgeben kann.
Wie läuft die Kommunalwahl ab?
Für die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats gibt es jeweils einen eigenen Stimmzettel. Hier hat jeder Wähler jeweils genau eine Stimme und es gewinnt der Bewerber, der die absolute Mehrheit erhält.
Die Gemeinderatswahl erfolgt über einen weiteren Stimmzettel, hier hat jeder Wahlberechtigte 16 Stimmen, da 16 Gemeinderäte zu wählen sind. Diese Stimmen können entweder auf eine Liste oder auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge (panaschieren) verteilt werden. Außerdem kann man einem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zukommen lassen (kumulieren).
Die Wahl der Kreisräte erfolgt mit einem weiteren Stimmzettel.
Wo kann ich wählen?
Ihren Wahlraum entnehmen Sie bitte dem Ihnen per Post zugesandten Wahlbenachrichtigungsbrief.
Die Wahlräume sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mit.
Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragen möchten, beachten Sie bitte unsere Veröffentlichung „Briefwahl“ im Mitteilungsblatt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (wird spätestens bis 15.02.2026 versandt) ist ein Antragsformular für die Briefwahl aufgedruckt.
Briefwahlunterlagen können Sie auch online ab Mitte Februar bis 04.03.2026 um 12:00 Uhr beantragen:
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/roettenbachberl/bsp_ewo_briefwahl
Persönlich können Sie Briefwahlunterlagen im Bürgerservicebüro (BSB) der Gemeinde Röttenbach im Regelfall bis spätestens Freitag, den 06.03.2026 um 15:00 Uhr beantragen.
Wann erhalte ich meine amtliche Wahlbenachrichtigung?
Alle wahlberechtigten, mit Hauptwohnung gemeldeten, Röttenbacherinnen und Röttenbacher erhalten bis spätestens 15.02.2026 einen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post zugesandt.
Diese amtliche Wahlbenachrichtigung enthält Angaben
zum Wahltag,
zur Wahlzeit,
zum Wahlraum,
ob dieser barrierefrei erreichbar ist
sowie zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein und bis 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der Gemeinde Röttenbach, Ringstraße 46, 91341 Röttenbach. (Tel. 09195/9490-40; Herr Weiß)
Wo kann man sich informieren?
Im Bürgerservicebüro der Gemeinde Röttenbach liegen offizielle Informationsbroschüren für Sport und Integration zur Mitnahme bereit.
