Die Reinigung sowie Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen ist durch eine entsprechende Verordnung geregelt.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege sowie die innerhalb der Reinigungsflächen liegenden Fahrbahnen (einschließlich Parkstreifen) regelmäßig zu reinigen.
Hierzu gehört insbesondere:
- Einmal wöchentlich an Werktagen vor Sonn- und Feiertagen sind die Flächen zu kehren sowie Kehricht, Schlamm und sonstige Verschmutzungen zu entfernen.
- Fällt der Reinigungstag auf einen Feiertag, sind die Arbeiten am vorhergehenden Werktag durchzuführen.
- Gras und Unkraut sind ebenfalls zu entfernen.
Zusätzlich sind bei Bedarf Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizuhalten, damit das Wasser ungehindert abfließen kann.
Umfang der Reinigungspflicht
Die Reinigungsfläche öffentlicher Straßen umfasst:
- Straßen mit Gehweg: den Gehweg sowie einen 1 Meter breiter Streifen der Fahrbahn ab Straßenkante in Richtung Fahrbahnmitte entlang der gesamten Grundstücksfront.
- Straßen ohne Gehweg: einen 1 Meter breiten Streifen ab der Grundstücksgrenze zur Fahrbahnmitte entlang der gesamten Grundstücksfront.
- Kombinierte Geh- und Radwege: Für diese liegt die Unterhaltspflicht bei der Gemeinde.
Die von März bis November monatlich durchgeführte gebührenfreie Straßenreinigung ersetzt nicht die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer.
Termine der Straßenreinigung 2026
Die Straßenreinigung wird an folgenden Tagen durch die Firma Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG durchgeführt:
Montag, 16. März 2026
Montag, 11. Mai 2026
Montag, 20. Juli 2026
Montag, 14. September 2026
Dienstag, 27. Oktober 2026
Montag, 23. November 2026 (witterungsabhängig)
Die Durchführung der Kehrung ist wetterabhängig.
Sollten Termine aufgrund der Witterung ausfallen, werden diese schnellstmöglich nachgeholt.
Der jeweilige Nachholtermin wird im Mitteilungsblatt und/oder auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Wir bitten alle Anwohner, die Straßen an den genannten Reinigungsterminen von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, damit eine vollständige Reinigung erfolgen kann.