Geburt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beurkundung der Geburt sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsanzeige der Hebamme
- gültiger Personalausweis oder Reisepass von Mutter und Vater
Bei unverheirateten Eltern:
- Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch der Mutter/Eltern (bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Übersetzung)
- evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter
- evtl. Urkunde über eine bereits abgegebene Sorgeerklärung
- evtl. Erklärung beider Elternteile zur Namensführung des Kindes hinsichtlich des Familiennamens
Bei miteinander verheirateten Eltern:
- Stammbuch, Eheurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes)
- Erklärung zur Namensführung des Kindes hinsichtlich Vor- und Familiennamen
- Bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung; Bescheinigung über die Wirksamkeit einer Namenserklärung
Bei geschiedener Mutter:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Eheurkunde mit Scheidungsvermerk bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- bei Heirat bzw. Scheidung im Ausland: Original der Heiratsurkunde und des Scheidungsurteils mit Übersetzung. Bei Scheidung im Ausland muss die Mutter persönlich beim Standesamt vorsprechen, wenn das Scheidungsurteil noch nicht in Deutschland anerkannt wurde.
Bei verwitweter Mutter:
- Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Mannes, Stammbuch, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister und Sterbeurkunde des Mannes
- bei Heirat bzw. Sterbefall im Ausland: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Mannes mit Übersetzung
- Bei Aussiedlern zusätzlich: Vertriebenenausweis, Registrierschein, Bescheinigungen über eventuelle Namensänderungen der Eltern des Kindes.
Urkunden in ausländischer Sprache sind im Original mit einer Übersetzung vorzulegen. Der Übersetzer muss in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellt und vereidigt sein. Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern erhalten Sie beim Standesamt.
Gebühren
Beurkundung der Geburt: kostenfrei
Geburtsurkunde: 10,- €