Information

über die Untersuchung der Abwasser- / Hausanschluss und Grundleitungen im privaten Grundstücksbereich in der Gemeinde Röttenbach

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
wie bereits in der letzten Bürgerversammlung erläutert, ist die Vermeidung von Fremdwasser für unser Kanalsystem sehr wichtig. Wir werden deshalb das gemeindliche Kanalsystem mit einer Kamera befahren um Schäden bzw. Kanaleinbrüche zu erkennen. Sie als Grundstücksbesitzer/in sind für den Teil des Kanalsystems welches auf Ihrem Grundstück liegt, verantwortlich. Deshalb bitten wir auch Sie, Ihre Kanalanschlüsse gemäß den gesetzlichen Vorgaben fachgercht überprüfen zu lassen.

Infotext - Fragen aus der Bürgerversammlung

Wer ist verantwortlich?
Das häusliche Abwasser wird über die Grundleitungen, die unter dem Haus liegen und die Hausanschlussleitungen in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet.

Für die Grundleitungen und für die Hausanschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze ist der Hauseigentümer verantwortlich und damit auch für deren Untersuchung, Wartung, Instandhaltung und Dichtheit.

Durch undichte Abwasserleitungen kann Abwasser ins Erdreich einsickern und das Grundwasser verunreinigen.

Was ist zu tun?
Bei einer Gefährdung von Boden bzw. Grundwasser durch undichte Leitungen besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben für den Verursacher die Pflicht zu handeln. Dies erfordert auch eine Überprüfung der privaten Abwasserleitungen, die mittels einer Kamerauntersuchung durchgeführt wird.

Zumeist ist es am Günstigsten, die Hausanschlussleitung mit einer Satellitenkamera vom öffentlichen Kanal aus zu untersuchen. Weiterführende Grundleitungen werden vom Revisions- bzw. Übergabeschacht aus mit einer Stabkamera inspiziert.

Von dort aus können auch Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden, wenn eine Kamerabefahrung nicht möglich ist.

Wie können Schäden beseitigt werden?
Die durch die Überprüfung mit der Kamera festgestellten Schäden können je nach Schadensart auf unterschiedliche Weise saniert werden.

Bei stark geschädigten Leitungen bis zum Rohrbruch ist eine Erneuerung der Leitung erforderlich, die meist in offener Bauweise ausgeführt wird.

Ist das Schadensausmaß geringer, können die Rohre auch in geschlossener Bauweise, d.h. von innen saniert werden.

Hierfür gibt es unterschiedliche Reparatur- bzw. Renovierungsverfahren. Bei örtlich begrenzten Schäden erfolgt die Reparatur meist mit einem Roboter, während bei Streckenschäden verschiedene Reliningverfahren eingesetzt werden können, wie z.B. Schlauch- oder Rohrreliningverfahren.

Fragen aus der Bürgerversammlung

Sie als Grundstücks-/Hauseigentümer sind für den Teil des Kanalsystems, welcher auf Ihrem Grundstück liegt, verantwortlich. Unser begleitendes Ingenieurbüro hat hierzu Ihre Fragen in der Bürgerversammlung bereits ausführlich beantwortet.

Leider konnten natürlich nicht alle Grundstücks-/Hauseigentümer an dieser Veranstaltung teilnehmen, deshalb möchten wir hierüber nochmals informieren und haben ergänzend zu den allgemeinen Informationen auch Ihre Fragestellungen aufgenommen, um diese zu erörtern.

Sollten Sie Fragen zum Thema haben wenden Sie sich bitte direkt an unsere Ansprechpartner – wir helfen gerne!

Herzliche Grüße

Ihr Ludwig Wahl
Erster Bürgermeister

Wie sind die gesetzlichen Auflagen für die Grundstücks-/Hauseigentümer?
Es gilt die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Röttenbach vom 7.12.2015.

Konkret: § 12 Überwachung

(1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde die Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen; Satz 2 gilt entsprechend. Die Frist für die Nachprüfung kann auf Antrag verlängert werden.

Bekommt auch die Gemeinde die Daten der privaten Inspektion?
Wie bereits erläutert, stellt die Kanal-TV-Untersuchung auf Privatgrund einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Grundstücks-/Hauseigentümer und der ausführenden Firma dar, deren Ergebnisse durch die beauftragte Firma nicht an die Gemeinde weitergegeben werden. Wir als Gemeindeverwaltung vertrauen auf die Eigenverantwortung jedes Grundstücks-/Hauseigentümer.

Bei offensichtlichen Problemen und nicht eingereichten Prüfungsergebnissen kann die Gemeinde unter angegebener Fristsetzung die entsprechenden Unterlagen nachfordern.

Woher erhält der Grundstücks-/Hauseigentümer Informationen zu evtl. nötigen Sanierungsmaßnahmen?
Eine Liste von Unternehmen, die empfohlen werden können, erhalten Sie auf Anfrage.

Weitere Auskünfte und Hintergründe zum Thema Hausanschlusssanierung finden Sie in dem Informationsvideo.

Bei Fragen zur Durchführung der Kanalinspektion vor Ort stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeinde Röttenbach und des betreuenden Ingenieurbüros zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Ingenieurbüro GBi: Tel. 09132-766100,
info@gbi-info.de


Ansprechpartner Gemeinde Röttenbach

André Schuster

Bau- und Liegenschaftsamt

Tel.: 09195 / 94 90-21
Fax: 09195 / 94 90-24
Büro: Rathaus OG

Gemeinde Röttenbach
Ringstraße 46
91341 Röttenbach


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Heinz Weber

Leitung Bauhof und Kläranlage

Mobil: 0170 / 99 81 962

Vertretung Bauhof:
Günter Fuchs
Mobil: 0172 / 86 40 183

Vertretung Kläranlage:
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Informationsvideos

Informationsfilm zur Grundstücksentwässerung


Rückstausicherung und Überflutungsschutz(Film) Erftverband

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