Wer ist verantwortlich?
Das häusliche Abwasser wird über die Grundleitungen, die unter dem Haus liegen und die Hausanschlussleitungen in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet.
Für die Grundleitungen und für die Hausanschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze ist der Hauseigentümer verantwortlich und damit auch für deren Untersuchung, Wartung, Instandhaltung und Dichtheit.
Durch undichte Abwasserleitungen kann Abwasser ins Erdreich einsickern und das Grundwasser verunreinigen.
Was ist zu tun?
Bei einer Gefährdung von Boden bzw. Grundwasser durch undichte Leitungen besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben für den Verursacher die Pflicht zu handeln. Dies erfordert auch eine Überprüfung der privaten Abwasserleitungen, die mittels einer Kamerauntersuchung durchgeführt wird.
Zumeist ist es am Günstigsten, die Hausanschlussleitung mit einer Satellitenkamera vom öffentlichen Kanal aus zu untersuchen. Weiterführende Grundleitungen werden vom Revisions- bzw. Übergabeschacht aus mit einer Stabkamera inspiziert.
Von dort aus können auch Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden, wenn eine Kamerabefahrung nicht möglich ist.
Wie können Schäden beseitigt werden?
Die durch die Überprüfung mit der Kamera festgestellten Schäden können je nach Schadensart auf unterschiedliche Weise saniert werden.
Bei stark geschädigten Leitungen bis zum Rohrbruch ist eine Erneuerung der Leitung erforderlich, die meist in offener Bauweise ausgeführt wird.
Ist das Schadensausmaß geringer, können die Rohre auch in geschlossener Bauweise, d.h. von innen saniert werden.
Hierfür gibt es unterschiedliche Reparatur- bzw. Renovierungsverfahren. Bei örtlich begrenzten Schäden erfolgt die Reparatur meist mit einem Roboter, während bei Streckenschäden verschiedene Reliningverfahren eingesetzt werden können, wie z.B. Schlauch- oder Rohrreliningverfahren.
Fragen aus der Bürgerversammlung
Sie als Grundstücks-/Hauseigentümer sind für den Teil des Kanalsystems, welcher auf Ihrem Grundstück liegt, verantwortlich. Unser begleitendes Ingenieurbüro hat hierzu Ihre Fragen in der Bürgerversammlung bereits ausführlich beantwortet.
Leider konnten natürlich nicht alle Grundstücks-/Hauseigentümer an dieser Veranstaltung teilnehmen, deshalb möchten wir hierüber nochmals informieren und haben ergänzend zu den allgemeinen Informationen auch Ihre Fragestellungen aufgenommen, um diese zu erörtern.
Sollten Sie Fragen zum Thema haben wenden Sie sich bitte direkt an unsere Ansprechpartner – wir helfen gerne!
Herzliche Grüße
Ihr Ludwig Wahl
Erster Bürgermeister
Wie sind die gesetzlichen Auflagen für die Grundstücks-/Hauseigentümer?
Es gilt die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Röttenbach vom 7.12.2015.
Konkret: § 12 Überwachung
(1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde die Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen; Satz 2 gilt entsprechend. Die Frist für die Nachprüfung kann auf Antrag verlängert werden.
Bekommt auch die Gemeinde die Daten der privaten Inspektion?
Wie bereits erläutert, stellt die Kanal-TV-Untersuchung auf Privatgrund einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Grundstücks-/Hauseigentümer und der ausführenden Firma dar, deren Ergebnisse durch die beauftragte Firma nicht an die Gemeinde weitergegeben werden. Wir als Gemeindeverwaltung vertrauen auf die Eigenverantwortung jedes Grundstücks-/Hauseigentümer.
Bei offensichtlichen Problemen und nicht eingereichten Prüfungsergebnissen kann die Gemeinde unter angegebener Fristsetzung die entsprechenden Unterlagen nachfordern.
Woher erhält der Grundstücks-/Hauseigentümer Informationen zu evtl. nötigen Sanierungsmaßnahmen?
Eine Liste von Unternehmen, die empfohlen werden können, erhalten Sie auf Anfrage.
Weitere Auskünfte und Hintergründe zum Thema Hausanschlusssanierung finden Sie in dem Informationsvideo.
Bei Fragen zur Durchführung der Kanalinspektion vor Ort stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeinde Röttenbach und des betreuenden Ingenieurbüros zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Ingenieurbüro GBi: Tel. 09132-766100,
info@gbi-info.de
Ansprechpartner Gemeinde Röttenbach
André Schuster
Bau- und Liegenschaftsamt
Tel.: 09195 / 94 90-21
Fax: 09195 / 94 90-24
Büro: Rathaus OG
Gemeinde Röttenbach
Ringstraße 46
91341 Röttenbach
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich!
Heinz Weber
Leitung Bauhof und Kläranlage
Mobil: 0170 / 99 81 962
Vertretung Bauhof:
Markus Amon
Mobil: 0160 / 88 12 853
Vertretung Kläranlage:
Markus Steinmetz
Mobil: 0151 / 65 51 40 09