Veranstaltung anzeigen
Das Wichtigste
- Wer eine öffentliche Veranstaltung durchführt, hat dies im Bürgerservicebüro der Gemeinde Röttenbach persönlich anzuzeigen.
- Vergnügungen im Sinne von Art. 19 LStVG sind Veranstaltungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen oder zu entspannen. Öffentlich ist eine Vergnügung, wenn die Teilnahme nicht auf einen bestimmten abgegrenzten Personenkreis beschränkt ist, sondern der Allgemeinheit zugänglich ist.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllte Veranstaltungsanzeige.
- Personalausweis oder Reisepass.
Formular Veranstaltungsanzeige herunterladen
Gebühren
- kostenfrei
Ansprechpartner des Bürgerservicebüros