Erschließung

Die Bebauung eines Grundstücks bzw. eines Grundstücksteils ist nicht nur vom jeweils geltenden Baurecht abhängig, sondern insbesondere auch von der möglichen Erschließung des Bauvorhabens.

Eine gesicherte Erschließung setzt voraus, dass das Bauvorhaben an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angebunden und ausreichend mit Elektrizität, Wärme und Wasser versorgt werden kann. Zudem muss eine funktionisfähige Abwasser- und Abfallentsorgung gesichert sein.

Auskünfte zu erforderlichen Erschließungsmaßnahmen erhalten Sie beim jeweils zuständigen Versorgungsträger