Steueramt:
Zu den Aufgaben gehören in erster Linie die Veranlagung, Berichtigung und Aufhebung der Grund- Gewerbe- und Hundesteuer.
Steueramt / Versicherungen
Hebesatz 230 v.H.
Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Diese ist gleichzeitig eine wesentliche Einnahmequelle der Gemeinden und damit ein wichtiges Fundament des kommunalen Finanzsystems.
Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
Das jeweilige Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung des Unternehmens den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden wird der Steuermessbetrag vom Finanzamt aufgeteilt. Als Zerlegungsmaßstab werden dabei grundsätzlich die Arbeitslöhne herangezogen.
Aus dem von der staatlichen Finanzverwaltung festgestellten Steuermessbetrag errechnet die Gemeinde die Gewerbesteuer. Die Berechnung erfolgt durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz, welcher jährlich durch den Gemeinderat beschlossen wird. Dieser liegt in der Gemeinde Röttenbach seit dem Jahr 2020 bei 230 v.H. und ist somit ein wichtiger Baustein für einen attraktiven Gewerbestandort.
Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken (Substanzsteuer) erhoben.
Die Grundsteuer gehört zu den Gemeindesteuern und hat ihre Rechtsgrundlage in Art. 106 VI GG und im Grundsteuergesetz (GrStG).
Grundsteuer A (agrarisch – für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft):
Hebesatz 300 %
Grundsteuer B (baulich – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude):
Hebesatz 300 %
Hinweis:
Wenn ein Eigentümer sein Grundstück z.B. zum 15. Januar verkauft, ändert das Finanzamt Erlangen den Einheitswertbescheid mit Wirkung zum folgenden 1. Januar. Die Gemeinde darf davon nicht abweichen und wird somit die Grundsteuer für das laufende Jahr vom Alteigentümer fordern und sich erst ab dem folgenden Jahr an den neuen Eigentümer wenden.
Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 01.03.2022 (Hundesteuersatzung - HStS)
Da die bisherige Fassung der Hundesteuersatzung an einigen Stellen nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprach, wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 16. Februar 2022 der Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) beschlossen.
Die Satzung tritt am 01. März 2022 in Kraft. Mit Ablauf des 28. Februar 2022 tritt die Hundesteuersatzung vom 01. Januar 2016 außer Kraft.
Eine Einsicht in die Satzung kann, zu den üblichen Öffnungszeiten (aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung), im Steueramt oder auf der Homepage der Gemeinde Röttenbach erfolgen.
Die bisherigen Steuersätze behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Etwaige von Änderungen betroffene Hundebesitzer werden durch das Steueramt schriftlich benachrichtigt.
Gemeinde Röttenbach
gez.
Ludwig Wahl Erster Bürgermeister
Für das Halten eines Hundes wird Hundesteuer gemäß § 1 der Hundesteuersatzung erhoben. Es handelt sich hier um eine sogenannte Jahresaufwandssteuer, die in der Regel am 1. Mai jeden Jahres zur Zahlung fällig ist.
Die Steuer beträgt für Kampfhunde 500,00 Euro pro Jahr.
Die Steuer für jeden anderen Hund wurde wie folgt festgesetzt:
- der erste Hund in jedem Haushalt: 50,00 Euro pro Jahr
- der zweite Hund in jedem Haushalt: 70,00 Euro pro Jahr
- der dritte und jeder weitere Hund in jedem Haushalt: 100,00 Euro pro Jahr.
- Abwicklung der gemeindlichen Versicherungsfälle
- Hausinterner Ansprechpartner bezüglich Versicherungsschutz (z.B Ehrenamtsversicherung, Amts- u. Diensthaftplicht, etc.)
Steuertermine für die Grund- und Gewerbesteuer:
15.02., 15.05., 15.08., 15.11. jeden Jahres.
Ansprechpartner:
Maximilian Schwab
Abwasser/Versicherungen/Kasse
Tel.: 09195 / 94 90 32
Büro: Rathaus OG
Gemeinde Röttenbach
Ringstraße 46
91341 Röttenbach
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich!
Kathrin Meidinger
Grundsteuer/Gewerbesteuer/Hundesteuer
Tel.: 09195 / 94 90 63
Büro: Rathaus OG
Gemeinde Röttenbach
Ringstraße 46
91341 Röttenbach
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich!
Michael Wagner
Steueramt/Vermögensbuchführung
Tel.: 09195 / 94 90 62
Büro: Rathaus OG
Gemeinde Röttenbach
Ringstraße 46
91341 Röttenbach