Die Reinigung sowie Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen ist durch Verordnung geregelt.
Die Grundstückseigentümer haben die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen)
- einmal pro Woche an Werktagen vor Sonn- und Feiertagen zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen; fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen,
- von Gras und Unkraut zu befreien.
Ferner sind bei Bedarf die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte frei zu machen.
Die Reinigungsfläche der öffentlichen Straßen ist:
- bei Straßen mit Gehweg, der Gehweg und ein 1 Meter breiter Streifen ab Straßenkante zur Fahrbahnmitte auf der gesamten Länge des Grundstücks,
- bei Straßen ohne Gehweg, ein 1 Meter breiter Streifen ab Straßengrundstücksgrenze zur Fahrbahnmitte der gesamten Länge des Grundstücks,
- bei kombinierten Geh- und Radwegen liegt die Unterhaltspflicht bei der Gemeinde.
Die im Zeitraum von März bis November durchgeführte gebührenfreie Straßenreinigung ersetzt nicht die Reinigungspflicht des Grundstückseigentümers.
Termine für die Straßenreinigung 2026
Die Straßenreinigung wird an folgenden Tagen durch die Firma Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG durchgeführt:
Montag, 16. März 2026
Montag, 11. Mai 2026
Montag, 20. Juli 2026
Montag, 14. September 2026
Dienstag, 27. Oktober 2026
Montag, 23. November 2026 (witterungsabhängig)
Die Durchführung der Kehrung ist wetterabhängig.
Sollten Termine aufgrund der Witterung ausfallen, werden diese schnellstmöglich nachgeholt.
Der jeweilige Nachholtermin wird im Mitteilungsblatt und/oder auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Wir bitten alle Anwohner, die Straßen an den genannten Reinigungsterminen von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, damit eine vollständige Reinigung erfolgen kann.