Ausweis- und Passdokumente

Personalausweis beantragen

Das Wichtigste

  • Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
  • Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises müssen Sie persönlich im Bürgerservicebüro erscheinen.
  • Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt und müssen daher zur Beantragung zwingend persönlich vorsprechen.

Dauer bis zur Aushändigung

Dauer bis zur Aushändigung des neuen Personalausweises: ca. 2 bis 3 Wochen.

Gültigkeit der Personalausweise

  • Für Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • Für Personen über 24 Jahre: 10 Jahre

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass; bei der Erstbeantragung: Geburtsurkunde im Original).
  • Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate).
  • Bei unter 16-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen und ggf. Einverständniserklärung des nicht erscheinenden Erziehungsberechtigten.

Gebühren

  • Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
  • Für Personen über 24 Jahren: 37,00 €

Ansprechpartner des Bürgerservicebüros

Link zum Bayern Portal

Reisepass beantragen

Das Wichtigste

  • Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu besitzen.
  • Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses müssen Sie persönlich im Bürgerservicebüro erscheinen.
  • Die Ausstellung eines Reisepasses ist auch für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) möglich. Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss dabei persönlich anwesend sein.
  • Verkürzung der Bearbeitungszeit durch Express-Bestellung. Für die Expressvariante wird eine zusätzliche Aufpreisgebühr fällig.

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen für Ihre Reiseziele können wir als Gemeinde Röttenbach keine verbindliche Auskunft geben und verweisen daher auf die Hinweise des Auswärtigen Amts.

Dauer bis zur Aushändigung

Dauer bis zur Aushändigung des Reisepasses: bis zu 5 Wochen.

Gültigkeit der Reisepässe

  • Für Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • Für Personen über 24 Jahre: 10 Jahre

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate).
  • Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass; bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde des Kindes im Original).
  • Bei unter 18-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen und ggf. Einverständniserklärung des nicht erscheinenden Erziehungsberechtigten.

Gebühren

  • Für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Für Personen über 24 Jahren: 60,- €
  • Express-Bestellung: zusätzlicher Aufpreis

Ansprechpartner des Bürgerservicebüros

Link zum Bayern Portal

Kinderreisepass beantragen

Das Wichtigste

  • Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
  • Der oder die antragsberechtigten Sorgeberechtigten müssen persönlich vorsprechen. Ab dem 10. Lebensjahr muss auch zwingend das Kind wegen der notwendigen Unterschrift im Bürgerservicebüro erscheinen.

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen für Ihre Reiseziele können wir als Gemeinde Röttenbach keine verbindliche Auskunft geben und verweisen daher auf die Hinweise des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laender_Uebersicht_node.html

Verlängerung des Kinderreisepasses:

Eine Verlängerung (um ein weiteres Jahr, max. bis zum zwölften Lebensjahr) ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tag des Ablaufdatums.

Aktualisierung des Kinderreispasses:

Kinderreisepässe können während ihrer Gültigkeitsdauer hinsichtlich der Körpergröße, der Augenfarbe und des biometrischen Passbildes aktualisiert werden.

Dauer bis zur Aushändigung

Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen direkt im Bürgerservicebüro ausgestellt.

Gültigkeit des Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig (maximal bis zum zwölften Lebensjahr).

Benötigte Unterlagen

Für die Neubeantragung oder Verlängerung bzw. Aktualisierung eines Kinderreisepasses:

  • Aktuelles biometrisches Passbild des Kindes (nicht älter als 6 Monate).
  • Bisheriger Kinderreisepass (falls vorhanden, ansonsten die Geburtsurkunde des Kindes im Original).
  • Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen sowie ggf. Einverständniserklärung des nicht erscheinenden Erziehungsberechtigten.

Gebühren

  • Kinderreisepass: 13,- €
  • Aktualisierung Kinderreisepass: 6,- €
  • Verlängerung Kinderreisepass: 6,- €

Ansprechpartner des Bürgerservicebüros

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Reisepass / Personalausweis verloren

Das Wichtigste

  • Wer in Röttenbach wohnt muss den Verlust/Diebstahl seines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerservicebüro  melden.
  • Kommen Sie hierfür bitte persönlich in das Bürgerservicebüro. Wir nehmen die Angelegenheit für Sie auf und leiten eine Verlust- oder Diebstahlmeldung an die Polizei weiter.
  • Wenn der verlorene oder gestohlene Personalausweis bzw. Reisepass wieder auftaucht, informieren Sie bitte umgehend das Bürgerservicebüro.

Benötigte Unterlagen

  •  Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei (soweit vorhanden).
  • Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass als Identitätsnachweis – soweit vorhanden).

Ansprechpartner des Bürgerservicebüros

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