Das Wichtigste
- Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
- Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises müssen Sie persönlich im Bürgerservicebüro erscheinen.
- Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt und müssen daher zur Beantragung zwingend persönlich vorsprechen.
Dauer bis zur Aushändigung
Dauer bis zur Aushändigung des neuen Personalausweises: ca. 2 bis 3 Wochen.
Gültigkeit der Personalausweise
- Für Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre
- Für Personen über 24 Jahre: 10 Jahre
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass; bei der Erstbeantragung: Geburtsurkunde im Original).
- Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate).
- Bei unter 16-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen und ggf. Einverständniserklärung des nicht erscheinenden Erziehungsberechtigten.
Gebühren
- Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
- Für Personen über 24 Jahren: 37,00 €