Kirchenaustritt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Kirchenaustritt kann nur persönlich erklärt werden.

Folgende Dokumente sind vorzulegen

Besitzt ein Kind noch kein Ausweisdokument, legen Sie bitte eine Geburtsurkunde vor.
Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, brauchen dazu aber die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Kinder ab 14 Jahren können den Austritt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.

Gebühren

Kirchenaustritt ohne Bescheinigung: 25,- €

Kirchenaustritt mit Bescheinigung: 35,- €

Ansprechpartner Standesamt

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