Aufsichtspflicht der Eltern - Nutzung des Rathausplatzes

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Straßenverkehr grundsätzlich eine Aufsichtspflicht für Eltern über ihre Kinder besteht.

Die Pflicht der Eltern ist es, dafür Sorge zu tragen, dass sich Kinder unter 7 Jahren nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Plätzen aufhalten dürfen.

Unbeaufsichtigt heißt, dass keine erziehungsberechtigte Person anwesend ist. Personen, die Kinder unter 7 Jahren betreuen, müssen mindestens 13 Jahre alt sein.

Fazit: Kinder unter 7 Jahren dürfen sich nur mit ihren Eltern od. einer anderen Aufsichtsperson ab 13 Jahren auf dem Rathausplatz aufhalten!

Auch wenn der Rathausplatz der Gemeinde Röttenbach ein verkehrsberuhigter Bereich ist und somit für die Autofahrer erhöhte Vor- und Rücksicht geboten ist, ist dies kein Freifahrtsschein für rücksichtsloses oder unvorsichtiges Verhalten im Straßenverkehr, zumal der Rathausplatz aufgrund der Vollsperrung durch die Sanierungsarbeiten an der Brücke in der Ringstraße in den nächsten Wochen um einiges intensiver befahren werden wird als normalerweise.

Zudem dient der Rathausplatz auch als Parkplatz auf dem es mehr als unangebracht ist, wenn Kinder mit ihren Fahrrädern oder Inlineskates zwischen parkenden Autos hindurchfahren.

Wir appellieren also an Ihre Verantwortung als Eltern und bitten Sie, Ihre Kinder künftig entsprechend zu sensibilisieren und zu beaufsichtigen.

Ihr Erster Bürgermeister
Ludwig Wahl