Amtliche Beglaubigung
Das Wichtigste
Das Bürgerservicebüro ist zuständig für folgende Beglaubigungen:
- amtliche Beglaubigungen von Dokumenten (z.B. Zeugnisse),
- Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen,
- Beglaubigungen für Rentenzwecke
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für:
- private Schriftstücke,
- öffentliche Beglaubigungen,
- Personenstandsurkunden,
- Unikate wie z. B. Zulassungsbescheinigungen und Führerschein
Benötigte Unterlagen
- Zur Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden.
- Zur Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen müssen Sie persönlich erscheinen.
Gebühren
- Beglaubigung eines Zeugnisses: 5,- € für die erste Beglaubigung; jede weitere Beglaubigung desselben Zeugnisses jeweils 1,30 €.
- Beglaubigungen aller weiteren Schriftstücke (keine Zeugnisse): 5,- € für die erste Beglaubigung; jede weitere Beglaubigung desselben Schriftstückes jeweils 2,50 €.
- Beglaubigung für Rentenzwecke: gebührenfrei.