Flurdenkmäler

Marter Ecke Haupt/Ringstr.
Marter Ecke Haupt/Ringstr. vor 1965, heute Freilandmuseum Bad Windsheim, Foto: Gemeindearchiv

(Alter – Name – Zweck)

Bildstöcke, sog. Martersäulen
Das Alter der Bildstöcke im ländlichen Raum kann, wenn auch nur relativ grob nach der Form ihres Sockels, des Schaftes und des Aufsatzes, der Ädikula, bestimmt werden. Während Bildstöcke aus dem 16. Jhd. in der Regel einen rechteckigen Schaft aufweisen (siehe Abb. rechts und unten), kennzeichnet eine runde Säule die Martern des 17. und 18. Jhs. Nach dem 30jährigen Krieg (1618-1648) wurden solche Flurdenkmäler fast ausschließlich in katholischen Gegenden errichtet.

Bei der typischen Barockmarter aus dem 18. Jhd., wie bei der hiesigen Kirchhofmarter, verjüngt sich die bauchige Säule nach oben und der quadratische Aufsatz, die Ädikula, bekommt einen Muschelabschluss. Im Gegensatz zu ihren älteren Vorgängern, bei denen auch die Bilder der Ädikula aus Stein gehauen waren, befanden sich jetzt vier bunte Blechschilder mit religiösen Szenen in den flachen Bildnischen der Ädikula. Eines der Steinreliefs und später dann der Schilder zeigte fast immer die Kreuzigung Jesu (Martyrium), deshalb der Name Martersäule oder kurz Marter.1

Häufig waren die Bildstöcke Stiftungen frommer und wohlhabender Bürger, die entweder an ein Unglück erinnerten, meist aber der sogenannten Gebetsvorsorge dienten, denn Vorbeifahrende sollten innehalten und für den Stifter ein Gebet sprechen. Der Aufstellungsort war deshalb auch sehr oft an viel befahrenen Wegen oder gar Kreuzungen.2

Da der eigentliche Grund für die Aufstellung in der Regel nicht mehr bekannt ist, ranken sich heute Sagen um diese religiösen Kleindenkmäler, die von einem Unglück, oft auch von Mord und Totschlag erzählen.

Sühnekreuze bzw. Steinkreuze
Sühnekreuze dienten tatsächlich der Sühne eines Verbrechens. Sie wurden bis zum 16. Jhd. (im ländlichen Raum sicher auch etwas länger) errichtet. Bis dahin wurden selbst Kapitalverbrechen oft zwischen den betroffenen Familien geregelt und das Sühnemaß festgesetzt. Der Täter musste eine Reihe von Sühnemaßnahmen durchführen. Neben dem finanziellen Ausgleich musste er oft Pilgerfahrten unternehmen, Kerzen, die damals teuer waren, stiften und eben ein Steinkreuz am Unglücksort errichten, das immer an das Verbrechen erinnerte.

Erst als 1532 die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. (Constitutio Criminalis Carolina)3 in Kraft trat, wurden schwere Vergehen von Staats wegen verfolgt und einheitlich bestraft.


1 Vgl. Rühl, Eduard: Kulturkunde des Regnitztales, Bamberg 1932, S. 31 f.
2 Ebd., S. 24.
3 Die Bezeichnung „peinlich" leitet sich vom lateinischen Wort poena (Strafe) ab.