Seit dem Jahr 1999 fördert die Gemeinde den Bau von Zisternen aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen im den Jahren 1998, 2002 und 2004.
- Der Neubau der Zisterne von mindestens 3 Kubikmetern Fassungsvermögen wird mit 50,-- € pro Kubikmeter, insgesamt jedoch nicht mehr als 500,-- € pro Zisterne in Form eines einmaligen Zuschusses gefördert.
- Der Antrag auf Bezuschussung ist unbedingt vor dem Bau der Zisterne auf schriftlichen Antrag bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer Nr. 6, Frau Mitschke (09195/90 94 22) zu stellen.
- Die Überprüfung nach dem Einbau erfolgt durch unseren Klärmeister, Herrn Weber Tel. 09195/21 82, mit dem ein Termin zur Abnahme vereinbart werden muss.
- Das gesammelte Oberflächenwasser darf auf keinen Fall in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden; es muss auf dem Grundstück verbleiben, das heißt die Regenwasserzisterne darf über keinen Überlauf verfügen.
- Sofern im Nachhinein festgestellt wird, dass dagegen verstoßen wird, muss der gesamte Zuschuss zurückgezahlt werden.
Die Gemeinde behält sich Kontrollen aufgrund der Entwässerungssatzung vor.