Neue Grundsteuer ab 2025

ACHTUNG:

Bitte prüfen Sie umgehend nach Erhalt Ihren vom Finanzamt Erlangen zugestellten Einheitswertbescheid auf Richtigkeit der Angaben. Wenn Sie dem darauf festgesetzten Einheitswert nicht zustimmen, müssen Sie fristgerecht EINSPRUCH beim Finanzamt einlegen; falls Sie erst den Bescheid der Gemeinde Röttenbach abwarten und daraufhin WIDERSPRUCH bei der Gemeinde Röttenbach einlegen, kann dies dazu führen, dass Ihre Einspruchsfrist beim FA Erlangen bereits vorüber ist!

WICHTIG:

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider keine Aussage treffen, wie sich die Hebesätze unserer Gemeinde zum Jahr 2025 verändern werden.

Sobald uns seitens der Finanzbehörden rechtssichere Zahlen zur Verfügung gestellt werden, können wir entsprechende Berechnungen durchführen und die Hebesätze möglichst so anpassen, dass die Höhe der Grundsteuer, wie vom Gesetzgeber gefordert, aufkommensneutral wird. Einzelne Mehr- bzw. Minderbelastungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen:

Nähere Information zur neuen Grundsteuer finden Sie auf der Homepage www.grundsteuer.bayern.de