An-, Um- und Abmeldungen

Wohnsitz anmelden

Das Wichtigste

  • Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Röttenbach ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
  • Bitte kommen Sie hierzu persönlich in das Bürgerservicebüro. Personen ab 16 Jahren müssen zwingend persönlich erscheinen, auch wenn Sie sich gemeinsam mit ihren Eltern an- oder ummelden.
  • Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigten. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab direkt an die Ansprechpartner vom Bürgerservicebüro.
  • An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Röttenbach anmelden.

Benötigte Unterlagen

  • Sämtliche gültige Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen (z.B. Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe).
  • Für Kinder, die noch keinen eigenen Identitätsnachweis besitzen, ist zur Anmeldung die Geburtsurkunde vorzulegen.
  • Vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Download).

Gebühren

kostenfrei

Ansprechpartner des Bürgerservicebüros

Link zum Bayern Portal

Bürgerserviceportal (online erledigen)

Wohnsitz ummelden

Das Wichtigste

  • Möchten Sie innerhalb von Röttenbach umziehen, so hat die Ummeldung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.
  • Bitte kommen Sie hierzu persönlich in das Bürgerservicebüro. Personen ab 16 Jahren müssen zwingend persönlich erscheinen, auch wenn Sie sich gemeinsam mit ihren Eltern an- oder ummelden.
  • Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigten. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab direkt an die Ansprechpartner vom Bürgerservicebüro.

Benötigte Unterlagen

  • Sämtliche gültige Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen (z.B. Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe).
  • Für Kinder, die noch keinen eigenen Identitätsnachweis besitzen, ist zur Anmeldung die Geburtsurkunde vorzulegen.
  • Vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Download).

Gebühren.

kostenfrei

Ansprechpartner des Bürgerservicebüros

Link zum Bayern Portal

Wohnsitz abmelden

Das Wichtigste

  • Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Röttenbach anmelden.
  • Nur wenn Sie ins Ausland gehen oder eine Nebenwohnung (Zweitwohnung) ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Sämtliche Nebenwohnsitze müssen Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden.
  • Bitte kommen Sie für die Abmeldung persönlich in das Bürgerservicebüro. Personen ab 16 Jahren müssen persönlich erscheinen, auch wenn Sie sich gemeinsam mit ihren Eltern abmelden.
  • Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigten. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab direkt an die Ansprechpartner vom Bürgerservicebüro.

Benötigte Unterlagen

Gültige Ausweisdokumente (z.B. Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe) sämtlicher abzumeldenden Personen.

Gebühren.

kostenfrei

Ansprechpartner des Bürgerservicebüros

Link zum Bayern Portal