Übermittlungssperren

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

hier können Sie die Bekanntmachung bezüglich Ihres Widerspruchsrechts bei der regelmäßigen Übermittlung von Meldedaten einsehen:

Bekanntmachung

Übermittlungssperren können Sie hier online einrichten:

Online-Antrag

Datenübermittlungssperren gelten bis auf Widerruf und müssen nicht verlängert werden!

 

Ihre Gemeindeverwaltung