Nein. Sie müssen nur einen neuen Vertrag abschließen.
Gemeindliche Stromversorgung Röttenbach stellt Betrieb ein!
Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,
der Betrieb der Gemeindlichen Stromversorgung Röttenbach wird zum 31.12.2023 eingestellt.
Daher erhalten aktuell alle Stromkunden, die einen Vertrag mit der Gemeindlichen Stromversorgung Röttenbach haben, ein Informations/- und Kündigungsschreiben.
Neue Partner:
„Die Stadtwerke Forchheim GmbH“ für den Stromvertrieb &
„Bayernwerk Netz GmbH“ für einen sicheren Netzbetrieb
Beide Schreiben -mit allen wichtigen Infos- können Sie hier noch einmal nachlesen:
-Informationsschreiben
-Kündigungsschreiben
Zudem können Sie sich hier das Video mit Bürgermeister Ludwig Wahl ansehen, in dem er aktuell über die Hintergründe und das weitere Vorgehen berichtet:
VIDEO
Auf der Kooperationsseite Gemeinde Röttenbach & Stadtwerke Forchheim finden Sie ebenfalls noch viele Informationen.
Der Wechsel zu den Stadtwerken Forchheim kann für Sie auf drei Wegen erfolgen:
- ganz einfach online unter: Stadtwerke Forchheim
- per Telefon unter der 09191 613 240 - Die Kundenberater finden mit Ihnen den passenden Termin und begleiten Sie durch den Wechselprozess
- Jeden Mittwoch im September und zwar am 06.09., 13.09., 20.09. und 27.09. jeweils von 10 bis 18 Uhr persönlich vor Ort im Wintergarten am Rathaus vor der Bücherei
Weiterhin haben wir die wichtigsten Fragen & Antworten hier für Sie zum Nachlesen.
Fragen & Antworten zum Vertrieb
Für einen persönlichen Ansprechpartner empfehlen wir die Stadtwerke Forchheim; natürlich ist ein Wechsel auch zu jedem anderen Stromanbieter möglich.
Der Wechsel zu den Stadtwerken Forchheim kann für Sie auf drei Wegen erfolgen:
- ganz einfach online unter: Stadtwerke Forchheim
- per Telefon unter der 09191 613 240 - Die Kundenberater finden mit Ihnen den passenden Termin und begleiten Sie durch den Wechselprozess
- Jeden Mittwoch im September und zwar am 06.09., 13.09., 20.09. und 27.09. jeweils von 10 bis 18 Uhr persönlich vor Ort im Wintergarten am Rathaus vor der Bücherei
Grundsätzlich gelten 3 Monate Kündigungsfrist.
Allerdings verzichten wir auf diese Frist, womit ein Wechsel zum 01.12.2023 auf Wunsch möglich wäre.
Andernfalls gilt der 31.12.2023, da hier der Vertrag mit der Gemeindlichen Stromversorgung Röttenbach aufgelöst wird.
Der Preis ab Januar 2024 ist aktuell noch nicht bekannt.
Dieser wird bekannt gegeben, sobald die neuesten (gesetzlichen) Zulagen und Regelungen feststehen und mit eingerechnet werden können.
Den aktuellen Preis finden Sie auf der Homepage der Stadtwerke Forchheim.
Auch für 2024 werden die Stadtwerke Forchheim einen marktfähigen Preis anbieten können.
Zudem haben Sie durch die Kooperation der Gemeinde Röttenbach mit den Stadtwerken Forchheim stets einen Ansprechpartner in der direkten Nähe und eine hohe Sicherheit vor Insolvenz gegenüber anderen Stromanbietern auf dem Markt.
Sie erhalten Ende November die Ablesekarte(n).
Bitte füllen Sie diese aus und geben Sie diese dann bis zum darauf angegebenen Datum im Rathaus Röttenbach (oder Briefkasten Rathaus) ab oder schicken Sie die Ablesekarte direkt an die Stadtwerke Baiersdorf.
Die Stadtwerke Baiersdorf (als Kooperationspartner bis 31.12.23) sind für die Abrechnungen zuständig.
Nein. Die Werte der Ablesung werden für den Monat Dezember hochgerechnet.
Bei der Abrechnung.
Sollten Sie keinen neuen Stromliefervertrag abschließen, fallen Sie automatisch in den Tarif für Grundversorgung des neuen Grundversorgers (neuer Grundversorger wsl. Stadtwerke Forchheim). Dieser Grundtarif ist die schlechteste Lösung, da es sich um einen teureren Tarif handelt.
Fragen & Antworten zum Thema Netz
- Im Falle einer Störung/ eines Stromausfalls muss künftig eine andere Notrufnummer gewählt werden (wird noch bekannt gegeben)
- Anmeldungen für PV-Anlagen laufen künftig über die Bayernwerk Netz GmbH
- Das Bayernwerk wird künftig die turnusmäßigen Wechsel bzw. Eichung der Zähler vornehmen
- Zudem ist das Bayernwerk auch zuständig für Baustromzähler
Ab 01.01.2024 übernimmt dies die Bayernwerk Netz GmbH, welche uns bereits jetzt durch größeres Know-How und Manpower unterstützt.
Den genauen Ablauf und die Ansprechpartner werden wir noch auf mehreren Wegen bekanntgeben.
Das Bayernwerk überweist ab Januar 2024 die Vergütung.
Hier wird das Bayernwerk noch ein Anschreiben an die PV-Anlagenbetreiber verschicken.
Wir bitten um Ihr Verständnis und möchten uns gleichzeitig bei Ihnen für Ihr langjähriges Vertrauen und Ihre Treue in Ihren regionalen Stromanbieter die Gemeindliche Stromversorgung Röttenbach herzlich bedanken.