Rauchmelderpflicht

Liebe Mitbürgerinnen,liebe Mitbürger,

immer noch stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch bei einem Brand, in den meisten Fällen an einer Rauchvergiftung in den eigenen vier Wänden. Daher läuft zu Ende dieses Jahres die Übergangsfrist zum Nachrüsten von Rauchmeldern aus.

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Gerne können Sie sich weitere Informationen auf www.rauchmelder-lebensretter.de oder auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums des Innern für Bau und Verkehr entnehmen.

Ihre Feuerwehr Röttenbach

Sebastian Beck
1. Kommandant

Andreas Warter
stellv. Kommandant