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Baumbestattung - abgelegte Gegenstände -

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Friedhofsverwaltung teilt mit, dass Gegenstände, die in den Wintermonaten noch auf den Grabplatten der Baumbestattung abgelegt wurden, nun wieder durch unsere Mitarbeiter auf die dafür vorgesehenen Ablageflächen verbracht werden.

Wir bitten um Beachtung der Friedhofssatzung:
„Das Ablegen von Grabschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen Ablageflächen erlaubt. Nur anlässlich einer Beisetzung und zu den Totengedenktagen im Monat November ist das Ablegen von Grabschmuck direkt an der Grabstätte gestattet.

Verwelkte Blumen, Gestecke und Kränze sind spätestens nach vier Wochen zu entfernen und auf den hierfür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.
Jeglicher Grabschmuck ist bis jeweils 31. Januar von den Grabstätten zu entfernen bzw. wird durch das Friedhofspersonal an den Ablageflächen abgelegt.“

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Bau- und Liegenschaftsamt
- Friedhofsverwaltung -