Bekanntmachung - Übermittlungssperren Meldedaten
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
hier können Sie die Bekanntmachung der Gemeinde Röttenbach bezüglich Ihres Widerrufsrechts bei der regelmäßigen Übermittlung von Meldedaten einsehen:
Die Übermittlungssperren können Sie auch online einrichten lassen: Online-Antrag
Die Datenübermittlungssperren gelten bis auf Widerruf und müssen nicht verlängert werden! Sofern bei Ihnen schon eine Übermittlungssperre eingetragen ist, müssen Sie keinen erneuten Antrag stellen!
Ihre Gemeindeverwaltung