Hinweis an Hundehalter/innen

 

 

Es gab schon viele Veröffentlichungen zum Thema Hundekot und dessen Entsorgung im Gemeindegebiet. Auch die Satzung über das Hundeverbot und die Anleinpflicht in der Gemeinde Röttenbach ist immer wieder ein Thema.

 

Hundekot

In jüngster Vergangenheit haben wir mehrere Beschwerden erhalten, dass im Gemeindegebiet Hundekot nicht immer ordnungsgemäß entsorgt wird. Zwar trifft dies mit Sicherheit nur auf die allerwenigsten Hundehalter zu, dennoch liegt es ja in unser aller Interesse, dass Straßen, Gehwege und Grünflächen in Röttenbach sauber bleiben. Daher möchten wir mit diesem Aufruf nochmal ausdrücklich auf eine noch bessere Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Beseitigung des Hundekots hinwirken.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist Hundekot Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und deshalb ordnungsgemäß und unverzüglich durch den Hundehalter bzw. durch die verantwortliche Person zu entsorgen. Nicht nur innerorts, sondern überall, auch auf Flurwegen und Wiesen.

Nach der Verordnung zur Reinhaltung öffentlicher Straßen der Gemeinde Röttenbach kann zudem eine Geldbuße bis zu 1000,00 Euro verhängt werden, wer Gehwege durch Tiere verunreinigen lässt.

Die Gemeinde Röttenbach hat für die, die beim Spazierengehen mit dem Hund keine Hundekotbeutel oder Plastiktüten dabei haben, Beutelspender meist mit Abfallbehälter aufgestellt. Einen Plan der Aufstellorte können Sie bei der Gemeinde Röttenbach abholen oder auf unserer Homepage über folgenden Link:

Beutelspender

 

 

Hundeverbot und Anleinpflicht

In Röttenbach gibt es die Satzung über das Hundeverbot und die Anleinpflicht. Diese wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 28.08.2024 geändert. Gemäß der geänderten Satzung müssen Hunde im gesamten Gemeindegebiet auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine geführt werden, soweit nicht generell ein Hundeverbot besteht. Die Satzung können Sie hier einsehen (bei Hundesteuer):

Satzung

Bitte beachten Sie zudem die Hinweisschilder an den entsprechenden Örtlichkeiten.

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten um Ihre Unterstützung.