Öffnung Rathaus - 3G ab 07.03.22

Zutritt zum Rathaus - Änderung ab 07.03.2022

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,

das Rathaus ist ab 07.03.2022 wieder zu den normalen Zeiten für den Publikums- und Bürgerverkehr geöffnet.
Eine vorherige, telefonische Terminvergabe ist nicht mehr notwendig (außer für Rentenanträge und Eheanmeldungen).

Zu beachten sind aber die 3G-Regel, die FFP2-Maskenpflicht beim Betreten des Rathauses, Einhaltung des Mindestabstands sowie die aktuellen Hygienevorschriften.

Bitte halten Sie Ihren 3G-Nachweis bereit und zeigen Sie diesen unaufgefordert beim jeweiligen Sachbearbeiter vor.

Aufgrund der Abstandsregelung werden die Wartebereiche im Bürgerservicebüro (BSB) für max. drei Personen aus verschiedenen Haushalten freigegeben.
Wir möchten Sie daher bitten, im Foyer Platz zu nehmen, wenn die Plätze im Wartebereich belegt sind.

Die Gemeinde bittet darum, nach Möglichkeit behördliche Angelegenheiten kontaktlos per Telefon oder per Mail zu erledigen.
Die Infos zu den Öffnungszeiten und Ansprechpartnern im Röttenbacher Rathaus finden Sie hier.