Die Gemeinde Röttenbach wird digital!

Ministerin Gerlach vergibt Förderbescheid für Digitalisierung der Verwaltung

Röttenbach wird digital! Bayerns Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, hat im Rahmen des Programms „Digitales Rathaus" einen Förderbescheid vergeben, mit dessen Hilfen Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung ausgebaut werden können. 

Gerlach betonte: „Unsere bayerischen Kommunen sind hochmoderne Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Und genauso selbstverständlich, wie man heute schon per Mausklick im Internet einkaufen oder eine Reise buchen kann, wird man künftig auch seine Behördengänge online erledigen können. Es freut mich deshalb sehr, dass die bayerischen Kommunen ihre Serviceangebote zunehmend digitalisieren. Von der Anmeldung bei der Kita bis zum Antrag auf Pflegegeld - solche Services werden künftig bequem online erledigt werden können. Das unterstützen wir sehr gerne."

Bürgermeister Ludwig Wahl:
„Ich freue mich über diese Förderung. Als eine moderne und zukunftsorientierte Gemeinde verstehen wir uns als Dienstleister für unsere Bürgerinnen und Bürger. Um diesen Dienstleistungsgedanken auch in die Neuzeit zu transferieren, ist es von besonderer Bedeutung viele dieser Dienstleistungsangebote an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche anzubieten.
Mit einem breitgefächerten digitalen Dienstleistungsangebot werden wir in Zukunft unserem Selbstanspruch damit sicherlich künftig auch digital gerecht werden."

Mit dem Programm „Digitales Rathaus" unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten.
Für das seit Oktober 2019 laufenden Förderprogramm stehen insgesamt 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten.

Mit dem „Digitalen Rathaus" leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern