Befüllung von Gartenpools

Befüllung von Gartenpools

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass eine Befüllung von Schwimmbecken grundsätzlich nicht über die Gartenwasserleitung erfolgen soll. Dies hat den Hintergrund, dass es sich bei Poolwasser aufgrund von eingesetzten Chemikalien, wie z.B. Chlor, um Schmutzwasser handelt, welches aufgrund seiner Beschaffenheit zwingend in den Kanal eingeleitet werden muss.

Bei Schwimmbecken, die ohne Chemikalien betrieben werden, kann eine Befüllung über die Gartenwasserleitung erfolgen, wenn das Wasser danach nicht in den Kanal eingeleitet, sondern zur Bewässerung des Gartens genutzt wird.

Poolbesitzer sind verpflichtet alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil an Chemikalien und Salzen vor der Entsorgung (Kanal oder Gartenbewässerung) zu reduzieren. Da durch eine unsachgemäße Entsorgung von behandeltem Poolwasser unter anderem auch die Grundwasserqualität beeinträchtigt werden kann, möchten wir Sie auch in Ihrem eigenen Interesse bitten darauf zu achten. Auf diese Weise kann jeder Einzelne einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung