Landtags- und Bezirkswahlen 2023

Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023

Was wird gewählt?

 

Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

Bei der 19. Landtagswahl seit 1946 werden die Abgeordneten des Bayerischen Landtags gewählt.

Gleichzeitig finden zum 17. Mal seit 1954 die Bezirkswahlen statt. In jedem der sieben bayerischen Bezirke werden die Mitglieder der jeweiligen Bezirkstage gewählt.

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt.

Die Wahlen der Mitglieder der Bezirkstage in den sieben bayerischen Bezirken finden grundsätzlich zusammen mit der Landtagswahl statt; das Wahlsystem entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahlen.

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Wann wird gewählt?

Wahltag ist Sonntag, der 8. Oktober 2023. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Diesen Termin hatte das bayerische Kabinett vorgeschlagen, anschließend wurden laut Staatskanzlei die im Landtag vertretenen Parteien dazu angehört.

Wer darf wählen?

 

Grundsätzlich Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern (bei der Bezirkswahl: im Regierungsbezirk) wohnen, (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Röttenbach am 27.08.2023 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis von Röttenbach eingetragen.

Die Wahlbenachrichtigung wird rechtzeitig bis zum 17.09.2023 verschickt - hier ist auch der jeweilige Wahlraum angegeben, in dem man seine Stimme abgeben kann.

Wichtig für die Bezirkswahl:

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Landtagswahl. Außerdem ist Voraussetzung, dass Sie seit mindestens drei Monaten im Regierungsbezirk Mittelfranken wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben.

Wie laufen die Landtags- und Bezirkswahlen ab?

Es gibt insgesamt vier Stimmzettel.

Bei den Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern gibt es jeweils eine Erst- und eine Zweitstimme.

  • Mit der Erststimme bei der Landtagswahl wird der oder die Stimmkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt (kleiner weißer Stimmzettel).
  • Mit der Zweitstimme (großer weißer Stimmzettel) wählen Sie den Wahlkreisabgeordneten für den Wahlkreis Mittelfranken.
  • Mit dem kleinen blauen Stimmzettel entscheiden Sie sich für das Bezirkstagsmitglied des Stimmkreises.
  • Der große blaue Stimmzettel entscheidet über das Bezirkstagsmitglied ihres Bezirkes.

Wichtig :

Auf jedem Stimmzettel darf nur eine Stimme, also ein Kreuz, vergeben werden.

Wo kann ich wählen?

Ihren Wahlraum entnehmen Sie bitte dem Ihnen per Post zugesandten Wahlbenachrichtigungsbrief (wird bis spätestens 17.09.2023 versandt).

Die Wahlräume sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mit.

Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragen möchten, beachten Sie bitte unsere Veröffentlichung „ Landtags- und Bezirkswahlen am 08.10.2023 Briefwahl“ im Mitteilungsblatt (veröffentlicht ab KW 36).

Briefwahlunterlagen können Sie auch/zum Beispiel online ab Mitte September bis 05.10.2023 um 18:00 Uhr beantragen:

Briefwahl

Persönlich können Sie Briefwahlunterlagen im Bürgerservicebüro (BSB) der Gemeinde Röttenbach im Regelfall bis spätestens Freitag, den 06.10.2023 um 15:00 Uhr beantragen.

Wann erhalte ich meine amtliche Wahlbenachrichtigung?

Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird bis spätestens 17.09.2023 per Post zugesandt.

Diese amtliche Wahlbenachrichtigung enthält Angaben

  • zum Wahltag,
  • zur Wahlzeit,
  • zum Wahlraum,
  • ob dieser barrierefrei erreichbar ist
  • sowie zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, und bis 17.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der Gemeinde Röttenbach, Ringstraße 46, 91341 Röttenbach. (Tel. 09195/94 90 40; Herr Weiß, E-Mail: joerg.weiss@roettenbach-erh.de)

Wo kann man sich informieren?

Weitere Informationen zu den Landtags- und Bezirkswahlen erhalten Sie hier:

  • Bayerisches Landesamt für Statistik: Wahlen
  • Bayerischer Landtag: Wahlen 
  • Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration: Wahlen
Ergebnisse

Nach Schließung der Wahllokale am 08.10.2023 um 18.00 Uhr treffen in der Wahlzentrale nach und nach die Schnellmeldungen aus den Wahllokalen ein.

Hier können Sie die jeweiligen Schnell-/ und später dann die vorläufigen Endmeldungen einsehen:

Landtag

 

Bezirkstag