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Standesamt

Aufgaben

Aufgaben im Standesamt:

 

Die dem Standesbeamten obliegenden Aufgaben sind Angelegenheiten des Staates, die den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind.

 

Neben Beurkundungen des Personenstandes umfasst das Standesamt ein vielseitiges Aufgabengebiet: Eheanmeldung mit Prüfung der hierzu erforderlichen Urkunden und Unterlagen, Durchführung der Eheschließung, Begründung von Lebenspartnerschaften, Ausstellung von Personenstandsurkunden (die der Standesbeamte als Urkundsbeamter innerhalb seines Geschäftsbereiches als öffentliche Urkunde ausstellt), Anerkennung von Vaterschaften, Beurkundung und Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen, namensrechtliche Erklärungen, Kirchenaustritte, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Führung der Testamentskartei, personenstandsrechtliche Änderungen, Anerkennung ausländischer Entscheidungen und Prüfung ausländischer Urkunden sowie beratende Funktion in Angelegenheiten des Personenstandsrechtes.

 

Beratung/Service

Beratungsfunktion und Serviceleistung für den Bürger:

Sein Aufgabengebiet betreffend, hat er den Bürgern gegenüber u. a. Beratungs- und Auskunftsfunktion. Dem Standesbeamten obliegt eine besondere Fürsorge- und Schweigepflicht.

Kontakt

 

Standesbeamte

Für den Fall, dass die Standesbeamtin Karin Götz nicht anwesend ist, stehen Ihnen folgende Standesbeamte zur Verfügung

 

 

Martin Zidlicky, Tel.: 09195 / 94 90 30

 

Susanne Müller, Tel.: 09195 / 94 90 20

 

 

Unser Bürgermeister Ludwig Wahl ist Kraft seines Amtes Eheschließungsstandesbeamter, d. h. er nimmt auf Wunsch Trauungen vor.

Informationen

Allgemeine Information:

 

Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 von Napoléon Bonaparte im französisch besetzten Rheinland eingeführt. Die ältesten Standesamtsbücher datieren aus 1792.

 

Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden Standesämter zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregister (Geburt-, Heirats-, und Sterberegister) eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlich-rechtlich auch nur noch vor dem Standesbeamten eingegangen werden.

Termine zur Ehevorbereitung 2013

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W i r   h e i r a t e n!


Gespräch . Austausch . Information

Download Ehevorbereitungstermine 2013