Rente
Aufgaben
Rentenangelegenheiten
Renten sollen die finanzielle Absicherung gewährleisten, wenn die Ausübung einer Erwerbstätigkeit alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus sollen sie im Todesfalle eine Grundversorgung für die Hinterbliebenen darstellen.
Renten werden auf Antrag gewährt. Anträge sind beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
Beratung/Service
Beratungsfunktion / Serviceleistung für den Bürger:
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Auskünfte in Rentenangelegenheiten
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Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten
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Unterstützung beim Ausfüllen von Rentenanträgen, Kontenklärungen u. a.
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Entgegennahme und Weiterleitung von Renten- und sonstigen Anträgen an den Rentenversicherungsträger.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin.



