Die Infos finden Sie hier:
| Download Wichtige Infos für Betreiber von Gaststätten |
Aufgaben im Gewerbeamt:
In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Deshalb muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden. Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Alle Formalitäten bezüglich Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung können hier direkt an Ort und Stelle erledigt werden. Mitzubringen sind ein Personalausweis bzw. ein Reisepass. Die Kosten belaufen sich auf 15,-- Euro.
Beratungsfunktion/Serviceleistung für den Bürger:
Beratungsfunktion/Serviceleistung für den Bürger:
Formulare:
| Download Antrag auf Sperrzeitverkürzung |
| Download Antrag Gaststättenbetrieb |
| Download Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung |
| Download Erlaubniserteilung §34c |
| Download Gewerbe-Abmeldung |
| Download Gewerbe-Anmeldung |
| Download Gewerbe-Ummeldung |
| Download Reisegewerbekarte |
| Download vorübergehender Gaststättenbetrieb |
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Die Infos finden Sie hier:
| Download Wichtige Infos für Betreiber von Gaststätten |
Der Bayerische Gesetzgeber hat dem grundgesetzlichen Schutz der Sonn- und Feiertage mit Erlass des Feiertagsgesetzes (FTG) Rechnung getragen. So sind gem. Art. 2 Abs. 1 FTG an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen öffentliche Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit aufgrund Gesetztes nichts anderes bestimmt ist.