Ab 01. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt.
Er hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet darüber
hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-
Welt.
Den neuen Personalausweis bekommen Sie auf Antrag ab dem 01. November
2010. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres
bisherigen Ausweises besteht nicht. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem
01. November 2010 ist aber jederzeit möglich. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.
Im Regelfall wird der neue Personalausweis für Personen ab 16 Jahren
ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne
Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen
innerhalb der Europäischen Union.
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt
die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
Die Gebühren für den neuen Personalausweis betragen für
Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren
22,80 Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium des Inneren:




