Der Neubau einer Zisterne von mindestens 3 Kubikmetern Fassungsvermögen wird mit € 50,-- pro Kubikmeter, insgesamt jedoch nicht mehr als € 500,-- pro Zisterne in Form eines einmaligen Zuschusses gefördert.
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Der Antrag auf Bezuschussung ist unbeding vor dem Bau der Zisterne auf schriftlichen Antrag bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer Nr. 6, Frau Mitschke (Tel. 09195/94 90 20) zu stellen.
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Die Überprüfung nach dem Einbau erfolgt durch den Klärmeister, Herrn Weber (Tel. 09195/ 21 82
oder 0170/9 98 19 62), mit dem ein Termin zur Abnahme vereinbart werden muss. -
Das gesammelte Oberflächenwasser darf auf keinen Fall in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden; es muss auf dem Grundstück verbleiben, das heißt die Regenwasserzisterne darf über keinen Überlauf verfügen.
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Sofern im nachhinein festgesetellt wird, dass dagegen verstoßen wird, muss der gesamte Zuschuss zurückgezahlt werden.
Die Gemeinde behält sich Kontrollen aufgrund der Entwässerungssatzung vor.
Ihre Gemeindeverwaltung




