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Bauverwaltung

Aufgaben

Aufgaben der Bauverwaltung:

 

Das Bau- und Liegenschaftsamt ist in erster Linie die Anlaufstelle für alle Bauwilligen und zuständig für viele verschiedene Aufgaben rund um die Bautätigkeit in der Gemeinde. Alle wichtigen Grundstücksfragen von A wie Abwasser- und Abfallbeseitigung bis Z wie Zufahrt usw. können hier geklärt werden. Ein weiterer Aufgabenbereich in diesem Zusammenhang ist die Erhebung von Erschließungs- und Herstellungsbeiträgen sowie die Berechnung der Abwassergebühren für die einzelnen Grundstücke.

 

Auch im Bereich des Straßen- und Wegerechtes, des Straßenverkehrsrechts und der Straßenverkehrsordnung sind zahlreiche Aufgaben durch das Bauamt zu erfüllen, um die Verkehrssicherheit in unserer Gemeinde zu gewährleisten.

 

Zu den Schwerpunkten des Bauamtes gehört auch die Planung der zukünftigen Dorfentwicklung. Dazu zählen umfangreiche Aufgaben wie die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, die Erstellung neuer Bebauungspläne, die Erschließung von Bauland und Gewerbeflächen und weitere vielfältige Maßnahmen zur sinnvollen Weiterentwicklung der Infrastruktur von Röttenbach.

 

Das Liegenschaftsamt selbst verwaltet die bebauten und unbebauten gemeindlichen Grundstücke und regelt die Verpachtung, den Tausch oder Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke sowie den Ankauf neuer Flächen oder Gebäude für die Gemeinde.

 

Im Bauamt können Sie Ihre Mülltonnen bestellen, umbestellen oder abbestellen. Auch die „Gelben Säcke“ erhalten Sie hier.

Um den Abfallkalender einsehen zu können klicken Sie bitte hier.

 

Beratung/Service

Beratungsfunktion / Serviceleistungen für den Bürger:

  • Informationen zu den Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks
  • Auskünfte zum Abbruch einer baulichen Anlage und Abgrabungen
  • Ausgabe von Biotonnen
  • Antragsunterlagen für Bauvorhaben
  • Annahme der Bauanträge und Anträge auf Befreiung von Bauvorschriften
  • Ausnahmegenehmigungen für Baustellen
  • Belegung und Vermietung der gemeindlichen Räume
  • Katasterauszug zur Bauvorlage, Vermessungsanträge
  • Einbau von Gartenwasserzählern
  • Gastschulanträge
  • Hausnummernvergabe
  • Kanal-Hausanschlüsse
  • Mülltonnen An-, Um- und Abmeldung
  • Plakatierungserlaubnis und Ausnahmegenehmigungen (Straßenverkehrsordnung)
  • Vorkaufsrechtsanfragen
  • Zisternen

Kontakt 1

Kontakt 2

 

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr

 

Neubaugebiet Bucher Weg 4 – Wohnen am Sonnenhang

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

nachdem der Gemeinderat am 30.03.11 den Aufstellungsbeschluss für das neue Baugebiet gefasst hatte, wurde der Bebauungsplan gemeinsam erarbeitet und der Entwurf am 30.08.11 beschlossen. Die Gemeinde hat folgende Ziele berücksichtigt und die Planung darauf abgestellt.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 01. November 2011 um 17:41 Uhr

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Friedhofsverwaltung

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Aufgaben der Friedhofsverwaltung:

 

Der Friedhof steht im Eigentum der Gemeinde Röttenbach.

Die Friedhofsverwaltung hilft den Hinterbliebenen in einem Trauerfall bei der Auswahl einer geeigneten Grabstätte. Dazu wird in der Gemeinde ein Friedhofsplan mit den Grabstellen für Einzel-, Doppel- oder Urnengräber geführt.

Auch für Verlängerungen des Nutzungsrechts oder Grabauflösungen ist die Friedhofsverwaltung zuständig.

 

Alle anfallenden Grabarbeiten, wie Ausheben, Verschalung, Wiederverfüllung des Grabes usw. werden auf unserem Friedhof von dem Bestattungsunternehmen Riegler in Höchstadt vorgenommen, ansonsten besteht freie Bestatterwahl.   

 

Sachbearbeiterin:
Frau Mitschke Telefon: 94 90 22

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr

Nutzung gemeindlicher Räume

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Für alle Röttenbacher Vereine und Organisationen stehen verschiedene gemeindliche Räume wie z. B. die Mehrzweckhalle, Bürgertreff, Altes Rathaus, etc. zur Nutzung für Veranstaltungen zur Verfügung.

 

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Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

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Wir bitten alle Grundstückseigentümer Büsche, Bäume, Sträucher und Hecken, die in öffentliche Straßen und Wege hineinragen zurück zuschneiden.

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Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

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Auf Grund verschiedener Nachfragen wegen des Betriebs von Rasenmähern, Motor­pumpen usw. drucken wir nachstehend einen Auszug aus obiger Verordnung ab.

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